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Bescheinigungen, Atteste, Berichte und Arztbriefe - Teil I

 

Manche Patienten bitten um eine Flut von Bescheinigungen für sich oder Dritte. Bescheinigungen sind aber nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn diese auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden.

Alle anderen Anfragen sind privat zu liquidieren:

GOÄ-Nr. Legende zum Beispiel:
70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 1,0fach = 2,33 € 2,3fach = 5,36 € kleines Attest“ Kurzbescheinigungen, wie Anwesenheitsbescheinigung, Schulunfähigkeitsattest, Prüfungsfähigkeit, Notwendigkeit eines Messgerätes
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie 1,0fach = 7,58 € 2,3fach = 17,43 € großes Attest“ Krankheits-/Befundbericht, Textbescheinigungen, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z.B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt
76 Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt 1,0fach = 4,08 € 2,3fach = 9,38 € z.B. bei Adipositas, Nahrungsmittelallergie, Gicht, Diabetes mellitus, Sondenkosternährung
80 Schriftliche gutachterliche Äußerung 1,0fach = 17,49 € 2,3fach = 40,22 € Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten, wie z.B. Umweltmedizin, Wehrtauglichkeit, Sportverein, usw.
85 Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – ggf. mit wissenschaftlicher Begründung – je angefangene Stunde Arbeitszeit 1,0 = 29,14 € 2,3 = 67,03 € Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten

 

>> Zuzüglich anfallender Portokosten! <<

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