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GOÄ-Ziffer 3

 

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher a) 8,74 € (1fach) 20,11 € (2,3fach)
Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung b) oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung c)
zu a) z.B. Arzttelefonat
zu b) Eine Berechnung der Ziffer 3 neben Sonderleistungen ist nicht möglich.
zu c) z.B. Verschlimmerung, oder anhaltende Beschwerden, oder schwieriger Therapieverlauf, oder neue Diagnose

 

IGEL-Tipp

 

Sportmedizinische Beratung
Kosmetische Beratung
Reisemedizinische Beratung
Umweltmedizinische Beratung
Ernährungsberatung
Anti-Aging, u.s.w

 

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