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NEWS
+++Bonität Note 1 für Medas+++
Wissenswertes
für die Zusammenarbeit mit Medas als Verrechnungsstelle.
Sie liefern uns Ihre Behandlungsdaten für die Privatabrechnung
- handschriftlich auf Abrechnungsblättern die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, bzw. auf Papier ausgedruckt oder
- per Datei (VDDS-Schnittstelle) auf Diskette oder Online via Internet mit persönlichem Medas Kunden-Login
Datenschutz – Einverständniserklärung des Patienten
Die Weitergabe der Behandlungsdaten zur Rechnungserstellung an MEDAS ohne schriftliches Einverständnis des Patienten verstößt gegen die ärztliche Verschwiegenheitspflicht. Für die Weitergabe der Behandlungsdaten an uns muss daher zuvor das schriftliche Einverständnis des Patienten vorliegen. Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare selbstverständlich zur Verfügung.
