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+++Bonität Note 1 für Medas+++
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Bonitätsindex 1 - Auszeichnung für Medas

Im Juli 2011 wurde die Medas GmbH von der Rating Agentur Hoppenstedt mit dem Bonitätsindex 1 ausgezeichnet.
Die Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH vergibt jährlich bundesweit Bewertungen von 1 bis 6 für die Kreditwürdigkeit von Unternehmen.
Von 4,5 Millionen geprüften Unternehmen in Deutschland haben dieses hervorragende Ergebnis lediglich 3,3% erzielt.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Sicherheit für unsere Kunden ist für uns oberste Priorität. Das Siegel TOP RATING 1 garantiert unseren Kunden, einen zuverlässigen Partner an ihrer Seite zu haben.
Neue GOÄ-Infos online.
Eine Auswahl neuer Medas-GOÄ-Infos ist ab sofort online verfügbar.
Medas-Kunden genießen klare Vorteile. Sie erhalten die aktuellen Medas-Infos immer vorab. Können die kompletten Informationen mit Zusatzinformationen auch aus unserem Archiv abrufen und haben bei allen Fragen zu individuellen Praxisdetails ihren persönlichen GOÄ-Experten an ihrer Seite. Sie haben Interesse an mehr? Dann wählen Sie doch einfach unter Kontakt den Button "Testen Sie uns! OHNE RISIKO".
Zu den GOÄ-INFOS gelangen Sie hier.
Analoge Bewertungen
Grundsätzlich gilt, dass eine selbstständige ärztliche Leistung, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt wird, „analog“ bewertet werden kann (§ 6 Abs. 2 GOÄ).
Bei der Bewertung sollte zunächst immer nach einer Gebührennummer aus einem fachlich nahen Abschnitt der GOÄ gesucht werden. Der aktuelle GOÄ-Ratgeber der Deutschen Ärzteblattes führt hierzu konkret aus: "Für die analoge Bewertung einer selbstständigen ärztlichen Leistung ist gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ eine Gebührennummer aus dem Gebührenverzeichnis auszuwählen, bei der Art (zum Beispiel die technische Durchführung, der durchschnittliche Schwierigkeitsgrad), Zeitaufwand und Kosten mit der „neuen“ Leistung möglichst vergleichbar sind. Dies wird in der Regel eine Gebührennummer aus dem fachlich gleichen Abschnitt der GOÄ sein."
Zu beachten ist, dass die Rahmenbedingungen (z.B. Allgemeine Bestimmungen, Maximalanzahl, Mindestzeit) der abgegriffenen Gebührennummer auch bei der analogen Abrechnung erhalten bleiben.
MEDAS-KUNDEN genießen den Vorteil, dass ihr persönlicher Sachbearbeiter sie zu allen Fragen individuell berät. So ist sichergestellt, dass immer eine gebührenrechtlich korrekte und optimale Abrechnung erfolgt.
Die komplette Information des Deutschen Ärzteblattes zur analogen Bewertung finden Sie "hier"
GOÄ jetzt! - 5 Punkte warum die Novellierung der GOÄ nicht länger aufgeschoben werden darf
Das Argumentationspapier der Bundesärztkammer! Drei Seiten die sich zum lesen lohnen.
Für den direkte Weg zum PDF der BÄK klicken Sie hier
GOÄ-Ziffer 200 und 2006 sind nebeneinander berechenbar!
Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Bestimmungen im Kapitel C der GOÄ. Eine Berechnung der GOÄ-Ziffer 200 neben den GOÄ-Ziffern 2000 bis 2005 ist hingegen nicht statthaft.
Der GOÄ-Ratgeber des Deutschen Ärzteblattes befasst sich in der aktuellen Ausgabe 108 (Heft 10) ausführlich mit der Berechnungsfähigkeit von Verbandsleistungen und in diesem Zusammenhang auch mit der Auslegung des Begriffes "operative Leistung".
Den kompletten Artikel finden Sie hier
MEDAS-KUNDEN genießen den Vorteil, dass ihr persönlicher Sachbearbeiter eine visuelle Prüfung jeder eingereichten Rechnung durchführt und bei Bedarf individuell berät. So ist sichergestellt, dass immer eine gebührenrechtlich korrekte und optimale Abrechnung erfolgt.
Öffnungsklausel "Weichen zur GOÄ-Reform richtig gestellt"
"Es wird keine Öffnungsklausel geben" - So die Aussage des damaligen Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler am 02.03.2011 zur GOZ-Reform.
Diese Entscheidung wurde von der Bundesärztekammer ausdrücklich begrüßt. Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, äusserte dazu: "Weichen zur GOÄ-Reform richtig gestellt".
Den kompletten Artikel finden Sie hier
Unterm Strich ein +PLUS+ für die privaten Krankenversicherungen!
+++PKV-Zahlen die man kennen sollte+++
Für Sie gelesen:
Aus dem aktuellen Rechenschaftsbericht der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) für 2009:
Gesamtausgaben 21,1 Milliarden Euro - Ausgabenwachstum +3,2 %
Beiragseinnahmen 31,5 Milliarden Euro - Einnahmenwachstum +3,8 %
Diese Zahlen sprechen für sich. Die Beitragseinnahmen konnten die Ausgaben ü b e r k o m p e s i e r e n.
Übrigens, die ambulanten Leistungen sind mit 1,8 Prozent lediglich unterdurchschnittlich gestiegen. Das ständige Klagen der privaten Krankenversicherer bezüglich steigender Ausgaben im ambulanten Bereich und ihre Forderung die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) umgehend zu ändern, wird beim Betrachten dieser selbst veröffentlichten Zahlen nicht nachvollziehbarer.
Den kompletten Rechenschaftsbericht finden Sie unter www.pkv.de/publikationen/
