Tipps für den Praxisalltag | 14.11.2018

Darmkrebsfrüherkennung: Was ist neu?

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat die Darmkrebsfrüherkennung reformiert. Ab 01.10.2018 tritt eine neue Richtlinie in Kraft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat die Darmkrebsfrüherkennung reformiert. Ab 01.10.2018 tritt eine neue Richtlinie in Kraft. Die wichtigste Veränderung: Männer haben nun schon ab 50 Jahren Anspruch auf die Koloskopie im Rahmen der Darmkrebsvorsorge. Bei den Frauen bleibt es bei der bisherigen Altersgrenze von 55 Jahren. Dies wird damit begründet, dass Männer wesentlich häufiger an Darmkrebs erkranken als Frauen.

Hier ein Überblick über die neuen Regelungen:

  1. Versicherten steht ein organisiertes Screening-Programm, d.h. eine regelmäßige Einladung verbunden mit begleitenden Informationen über die jeweilige Untersuchung, den Datenschutz und Widerspruchsrechte, die Durchführung der Untersuchungen sowie eine Programmbeurteilung zur Verfügung.
  2. Zur Früherkennung von Darmkrebs können, wie bisher, Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden.
  3. Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken, wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten.
  4. Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl vornehmen lassen.
  5. Ab dem Alter von 50 Jahren haben Männer Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien (Darmspiegelungen) im Mindestabstand von zehn Jahren.
  6. Ab dem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren.
  7. Ab dem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), sofern noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde.
  8. Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

Quelle:
www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/756/

 

Viele PKVen erstatten die Krebsvorsorge und den Check up nach den gesetzlichen Regularien.

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