Bescheinigungen, Atteste, Berichte und Arztbriefe - GOÄ-Ziffern 70, 75, 76, 80, 85

Zuletzt geändert am 11.12.2016

Manche Patienten bitten um eine Flut von Bescheinigungen für sich oder Dritte.

Medas Tipp ...

Patientenbescheinigungen sind Praxisalltag und müssen nicht kostenlos ausgestellt werden. Achten Sie auf die konkrete Anforderung und Form. Sie entscheidet wie Ihre Leistung honoriert wird.

Bescheinigungen sind aber nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn diese auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden.
Alle anderen Anfragen sind als Individuelle Gesundheitsleitung (IGeL) - zuzüglich ggf. anfallender Portokosten - privat zu liquidieren.

GOÄ-Nr.LegendeZum Beispiel:
70Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1,0fach = 2,33 €
2,3fach = 5,36 €
„kleines Attest” Kurzbescheinigungen, wie Anwesenheitsbescheinigung, Schulunfähigkeitsattest, Prüfungsfähigkeit, Notwendigkeit eines Messgerätes
75Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie
1,0fach = 7,58 €
2,3fach = 17,43 €
„großes Attest” Krankheits-/Befundbericht, Textbescheinigungen, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z.B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt
76Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
1,0fach = 4,08 €
2,3fach = 9,38 €
z. B. bei Adipositas, Nahrungsmittelallergie, Gicht, Diabetes mellitus, Sondenkosternährung
80Schriftliche gutachterliche Äußerung
1,0fach = 17,49 €
2,3fach = 40,22 €
Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten, wie z.B. Umweltmedizin, Wehrtauglichkeit, Sportverein, usw.
85Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – ggf. mit wissenschaftlicher Begründung – je angefangene Stunde Arbeitszeit
1,0fach = 29,14 €
2,3fach = 67,03 €
Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten

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