Die GOÄ Hygienepauschale 383a endet zum 31.03.2022.
Was Sie hierzu wissen sollten.
AKTUELL: Die GOÄ-Hygienepauschale GOÄ-Nr. 383A (vormals GOÄ Nr. 245a) wurde nicht verlängert und endet somit zum 31.03.2022!
Seit dem 08.04.2020 galt die gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfe zur Vergütung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie. Sie wird nun darüber hinaus nicht mehr verlängert. Dies bestätigte die Bundesärztekammer gegenüber MEDAS.
Medas-Tipp:
Auch nach dem 31.03.2022 müssen, entsprechend den Regeln des nach wie vor geltenden Infektionsschutzgesetzes, besondere und aufwändige Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Führt dies bei der Leistungserbringung zu einem tatsächlich höherem Aufwand, kann dies über einen erhöhten Gebührenfaktor beim Honorar berücksichtigt werden. Denken Sie daran, in diesem Fall bei der Rechnungslegung eine entsprechende fallbezogene Begründung zur GOÄ-Nr. und Faktorerhöhung anzugeben.
Sie haben Fragen dazu? Unseren Kunden steht deren feste/r persönliche/r Medas-Ansprechprechpartner/in sehr gerne für Rückfragen zur Verfügung.
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Allgemeine Info zur Hygienepauschale:
- Ist nur bei unmittelbarem, persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt anwendbar.
- Wird die analoge Nr. 245 bzw. Nr. 383A angesetzt, darf in derselben Sitzung keine ärztliche Leistung aufgrund eines erhöhten Hygieneaufwands über den 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden – folglich hat der Arzt die Wahl.
- Gilt nicht für stationäre Behandlungen, hier gilt die Pauschale nach §21 Abs. 6 KHG.
Abrechnung bis zum 31.12.2021:
Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 245 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3-fachen Satz (14,75 €) bis zum 30.09.2021; ab dem 01.10.2021 bis zum 31.12.2021 mit dem 1,0-fachen Satz (4,66 €).
INFO: Die Abrechnungsempfehlung zur analog Nr. 245 gilt rückwirkend vom 09.04.2020 bis zum 31.12.2021 (vormalige Befristungen wurden verlängert).
Info zur Abrechnung ab 01.01.2022 bis 31.03.2022
Ab dem 01.01.2022 gilt die neue analoge Nr. 383A mit dem 2,3-fachen Satz (4,02 €).