Zuletzt geändert am 16.11.2021
Die folgenden Leistungen sind gemäß Anforderungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Bestandteile der Impfleistungen nach den Ziffern 376, 377 und 378:
• Beratung einschließlich Impfanamnese zur Eruierung von Vorimpfungen bzw. eventueller Impfallergien
• Information über Nutzen und Art der Impfung
• Aufklärung über Impfrisiken
• Befragung zum aktuellen allgemeinen Gesundheitszustand
• Eintragung in den Impfpass
Der Abrechnungsausschluss der Ziffer 1 neben den Ziffern 376, 377 und 378 bezieht sich auf den gesamten Arzt-Patienten-Kontakt in dieser Sitzung. Daher können auch Beratungen zu anderen Themen bei diesem Kontakt nicht als Ziffer 1 (z. B. mit Begründung: impfunabhängige Beratung) abgerechnet werden.
Wichtig: Der Ausschluss gilt auch für die Ziffer 2 neben den Ziffern 376 bis 378.
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Verzichten Sie bei zwei Impfungen ggf. auf die Berechnung der Ziffer 377 (2,3-fach = 6,70 €) zugunsten der Ziffer 1 (2,3-fach = 10,72 €).
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