GOÄ - Ziffer 1 neben Impfziffern 376, 377 und 378?

Zuletzt geändert am 16.11.2021

Die folgenden Leistungen sind gemäß Anforderungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Bestandteile der Impfleistungen nach den Ziffern 376, 377 und 378:

• Beratung einschließlich Impfanamnese zur Eruierung von Vorimpfungen bzw. eventueller Impfallergien

• Information über Nutzen und Art der Impfung

• Aufklärung über Impfrisiken

• Befragung zum aktuellen allgemeinen Gesundheitszustand

• Eintragung in den Impfpass

Der Abrechnungsausschluss der Ziffer 1 neben den Ziffern 376, 377 und 378 bezieht sich auf den gesamten Arzt-Patienten-Kontakt in dieser Sitzung. Daher können auch Beratungen zu anderen Themen bei diesem Kontakt nicht als Ziffer 1 (z. B. mit Begründung: impfunabhängige Beratung) abgerechnet werden.

Wichtig: Der Ausschluss gilt auch für die Ziffer 2 neben den Ziffern 376 bis 378.

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Medas Tipp ...

Verzichten Sie bei zwei Impfungen ggf. auf die Berechnung der Ziffer 377 (2,3-fach = 6,70 €) zugunsten der Ziffer 1 (2,3-fach = 10,72 €).

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

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