Korrekte Anwendung des Gebührenrahmens gemäß § 5 GOÄ

Zuletzt geändert am 28.02.2020

Für uns ein so wichtiges Detail der Privatabrechnung und so häufiges Thema in unserer täglichen Abrechnungspraxis, dass wir es hier nochmals sehr ausführlich für Sie aufgreifen.

 Ärztliche LeistungenTechnische LeistungenLaborleistungen
Einfachsatz1,01,01,0
Schwellenwert2,31,81,15
Höchstwert3,52,51,3

Das Überschreiten der Schwellenwerte ist in folgenden Fällen zulässig:

  • bei deutlichen Schwierigkeiten der Leistungserbringung, z. B. Multimorbidität, Untersuchungen in mehreren Organgebieten, schlechte Venenverhältnisse, psychische Belastungssituation des Patienten, Unruhe u. s. w.
  • bei Besonderheiten hinsichtlich des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung, z. B. sehr deutliche Überschreitung des üblichen Zeitaufwandes sowie nachhaltige Überschreitung der in der Leistungslegende geforderten Mindestdauer u.s.w.
  • wenn die Umstände bei der Ausführung der Leistung dies nach Ermessen des Arztes rechtfertigen, z. B. bei extremen Verständigungs- bzw. Sprachschwierigkeiten, Leistungen am Unfallort u. s. w.

Unser Angebot: Ihr persönliches Angebot

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Dienstleistungen. Sie können den Medas-Abrechnungsservice 3 Monate lang unverbindlich testen!

Unser Null-Risiko-Angebot   Kontakt aufnehmen

WICHTIG!
Es muss nachweisbar sein, welche Besonderheiten zur Erhöhung des Schwellenwertes geführt haben. Diese Besonderheiten müssen daher auch detailliert dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen verständlich sein und ein anderer Arzt oder das Personal müssen erkennen können, wie vorgegangen wurde.

Grundsätzlich sollte der Multiplikator unter Berücksichtigung des individuellen ärztlichen Aufwandes differenziert angewandt werden. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungslegende genannt sind, können nicht mehr als Begründung für die Abrechnung des erhöhten Faktors herangezogen werden.

Bitte beachten Sie jedoch darüber hinaus unbedingt den Versicherungsstatus des Patienten. KVB I – III, Standardtarif und Basistarif sehen keine Erhöhung des dort üblichen Schwellenwertes vor.

Medas Tipp ...

Privatversicherung, aber auch Patienten achten vermehrt auf eine differenziert gestaltete Privatliquidation. Ist dies erkennbar, steigt in der Regel auch die Akzeptanz eines erhöhten Faktors. Verwenden Sie deshalb nicht durchgängig einen Faktor, auch nicht den GOÄ-Schwellenwert, sondern variieren Sie lieber.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

Zum Kontaktformular

Sie wollen unsere regelmäßigen GOÄ-Tipps, Veranstaltungshinweise und Einblicke in unser Unternehmen praktisch in Ihrem Newsfeed angezeigt bekommen? Folgen Sie uns auf LinkedIn !

Wir freuen uns auf Sie!