Photodynamische Therapie (PDT) von Hautläsionen

Zuletzt geändert am 05.11.2019

Durch Beschluss des Gebührenausschusses wurden vom Vorstand der Bundesärztekammer folgende Abrechnungsempfehlungen bestätigt.

Ziffer 566 analog:
Photodynamische Lichtbestrahlung von Hautläsionen. Die Ziffer kann bis zu zweimal im Behandlungsfall angesetzt werden.
Des Weiteren können die Auslagen für die photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ berechnet werden.

Ziffer 5800 analog:
Einmal im Behandlungsfall ansetzbar für die Erstellung eines Behandlungs- plans für die dermatologische photodynamische Therapie.

Ziffer 5802 analog:
Bei ausgedehntem Befund kann die Ziffer 5802 analog als Zuschlag zu der Leistung nach Ziffer 566 analog für zwei weitere Bestrahlungsfelder berechnet werden.

Ziffer 5803 analog:
Kommt zum Ansatz für jedes weitere Bestrahlungsfeld als Zuschlag zu der Leistung nach Ziffer 5802 analog.

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Medas Tipp ...

Für eine topische Applikation des Photosensibilisators kann zusätzlich die Ziffer 209 und ggf. ein Okklusionsverband abgerechnet werden. Für die Kühlung kann die Ziffer 530 angesetzt werden.

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Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
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