GOÄ-Infothek | 07.11.2022

Privatversichert ist nicht gleich privatversichert! – Die PKV-Sozialtarife

Für die privatärztliche Abrechnung ist es entscheidend zu wissen, ob der Patient /die Patientin „normal“ privatversichert ist oder ob er/sie im Rahmen eines der PKV-Sozialtarife Versicherungsschutz genießt. Die PKV-Sozialtarife sollen Privatversicherten auch dann einen ausreichenden Versicherungsschutz gewährleisten, wenn sie vorübergehend oder langfristig nicht mehr in der Lage sind, die Versicherungsprämien in den Normaltarifen zu zahlen. Dadurch sind aber auch die abgedeckten Leistungen eingeschränkt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Basis-, Standard- und Notlagentarif.

Für alle sind Abrechnungssätze gesetzlich vorgegeben:

Besonderheiten Standardtarif Basistarif Notlagentarif
Ärztliche Leistungen 1,8-facher Satz 1,2-facher Satz 1,8-facher Satz
Med.-techn. Leistungen 1,38-facher Satz 1,0-facher Satz 1,38-facher Satz
Laborleistungen 1,16-facher Satz 0,9-facher Satz 1,16-facher Satz
Zusatzversicherungen ausgeschlossen zugelassen --
Leistungen orientiert an GKV orientiert an GKV nur akute Erkrankungen / Schmerzen, Kosten der Behandlung im Zusammenhang mit Schwangerschaft / Mutterschaft, bei Kindern die Kosten für Vorsorge, Früherkennungsuntersuchung, empfohlene Schutzimpfungen

Aber Achtung: Für die Abrechnung im Rahmen des Basistarifs benötigen Sie eine Kassenzulassung!

Um Schwierigkeiten im Rechnungslauf zu vermeiden, sollten Sie schon bei der Anmeldung aktiv nachfragen, wie der Patient/die Patientin privatversichert ist bzw. ob sich am Versicherungsstatus etwas geändert hat!

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