GOÄ-Infothek | 31.03.2023

Privatversichert ist nicht privatversichert – Die Au-pair-Versicherung

Die Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten wirft häufig Fragen auf. Ein ganz spezieller Bereich der Abrechnung ist hier die Liquidation von Leistungen gegenüber Au-pairs.

Personen, die über eine Au-pair-Versicherung versichert sind, müssen sich vor Behandlung mit einem Behandlungsschein oder einem sog. „Ärzte-Info-Ticket“ ausweisen. Diesem können der Abrechnungsmodus und der Versicherungsumfang entnommen werden. Häufig sind hier z. B. Maßnahmen zur Behandlung chronischer Krankheiten ausgeschlossen!

Au-pair-Versicherungen
Ärztliche Leistungen 1,7- bis 2,3-facher Satz
Med.-techn. Leistungen 1,38- bis 1,8-facher Satz
Laborleistungen 1,15-facher Satz
Zu beachten Die Faktoren variieren je nach Versicherungsumfang und können nicht vom Arzt/der Ärztin festgelegt werden!
Kein Anspruch auf Wahlleistungen!

Besonders bei Personen mit einer Au-pair-Versicherung sollten Sie sich über den Versicherungsumfang genau informieren um Ihnen und dem Patienten/der Patientin Ärger mit der Kostenübernahme zu ersparen. Sollte der Versicherungsstatus nicht vor Ort geklärt werden können, empfehlen wir per Sofortkasse abzurechnen.

 

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