Privatversichert ist nicht privatversichert – Die Au-pair-Versicherung

Zuletzt geändert am 31.03.2023

Die Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten wirft häufig Fragen auf. Ein ganz spezieller Bereich der Abrechnung ist hier die Liquidation von Leistungen gegenüber Au-pairs.

Personen, die über eine Au-pair-Versicherung versichert sind, müssen sich vor Behandlung mit einem Behandlungsschein oder einem sog. „Ärzte-Info-Ticket“ ausweisen. Diesem können der Abrechnungsmodus und der Versicherungsumfang entnommen werden. Häufig sind hier z. B. Maßnahmen zur Behandlung chronischer Krankheiten ausgeschlossen!

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 Au-pair-Versicherungen
Ärztliche Leistungen1,7- bis 2,3-facher Satz
Med.-techn. Leistungen1,38- bis 1,8-facher Satz
Laborleistungen1,15-facher Satz
Zu beachtenDie Faktoren variieren je nach Versicherungsumfang und können nicht vom Arzt/der Ärztin festgelegt werden!
Kein Anspruch auf Wahlleistungen!

Medas Tipp ...

Besonders bei Personen mit einer Au-pair-Versicherung sollten Sie sich über den Versicherungsumfang genau informieren um Ihnen und dem Patienten/der Patientin Ärger mit der Kostenübernahme zu ersparen. Sollte der Versicherungsstatus nicht vor Ort geklärt werden können, empfehlen wir per Sofortkasse abzurechnen.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

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