Zuletzt geändert am 11.01.2022
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert per Pressemitteilung vom 04.01.2022 darüber, dass der Verband gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe für Beamte schon jetzt vereinbart hat, telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Pandemie zu ermöglichen.
Die BPtK, PKV und Beihilfe beschließen damit eine dauerhafte Regelung der Videobehandlung durch Psychotherapeut*innen.
Psychotherapeut*innen können damit auch nach der Corona-Pandemie je nach Patient*in eigenverantwortlich entscheiden, ob und wie oft eine Videobehandlung angemessen ist.
Zur Pressemitteilung der BPtK gelangen Sie mit dem folgenden LINK
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