Tipps für den Praxisalltag | 06.12.2021

Recall-System in der Corona-Pandemie?

Die Furcht vor einer Ansteckung mit Corona senkt deutlich die Zahl der Patient*innen in vielen Arztpraxen – das haben die letzten Monate deutlich gezeigt.

Früherkennungsuntersuchungen, Impftermine oder andere präventive Maßnahmen sowie Nachsorgeuntersuchungen für z. B. Tumorkranke werden häufig nicht wahrgenommen und auf „bessere Zeiten" verschoben.

Hier zeigt sich, wie wichtig das Recall-System für Ihre Praxis und eine gute, kontinuierliche Gesundheitsversorgung ist. Per Recall können Sie die Motivation und damit die Teilnahmeraten an z. B. Früherkennungsuntersuchungen steigern und Ihre Patienten langfristig an die Praxis binden.

Auch und gerade in Krisenzeiten lohnt es sich also für Sie, Ihre Patienten in die Praxis einzuladen. Damit zeigen Sie ihnen, dass Sie die persönliche Betreuung ernst nehmen. Auch Unsicherheiten und Ängste bezüglich Ansteckungsgefahr beim Arztbesuch lassen sich dabei reduzieren, etwa indem man im Anschreiben speziell auf den Hygieneschutz in der Praxis hinweist.


Was ist Voraussetzung für die Nutzung des Recall-Systems?

Das Recall-System ist erlaubte Werbung für Ihre Praxis! Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Arztpraxen für Werbemaßnahmen und ärztlich induzierte Patienteninformation einen größeren Spielraum erhalten. Das betrifft neben Angaben zum Leistungsspektrum der Praxis vor allem Hinweise zur Wiedervorstellung (Recall) während einer Behandlung sowie Informationen über wichtige oder empfehlenswerte Untersuchungen, Impftermine und präventive Maßnahmen. Wichtig: Prüfen Sie im Vorfeld, welche Präventionsleistungen Sie entsprechend Ihrer Qualifikation anbieten können!


Welche Patienten dürfen angesprochen werden?

Ein Recall ist für jeden Patienten, der in Ihrer Praxis behandelt wurde, erlaubt. Wichtig ist dessen Einverständnis: Lassen Sie sich also in jedem Einzelfall mittels Unterschrift bestätigen, dass Sie an notwendige Untersuchungen oder Impfungen erinnern und in die Praxis einbestellen dürfen (siehe: www.kbv.de/media/sp/Einverstaendniserklaerung_Recall.doc).


Wie dürfen Sie Ihre Patienten an eine Untersuchung erinnern?

Jeder Arztbesuch bietet die Gelegenheit, Ihre Patienten auf die nächste anstehende Untersuchung anzusprechen und wenn nötig gleich einen Nachfolgetermin zu vereinbaren. Bei Maßnahmen, die in längeren zeitlichen Abschnitten erfolgen (z. B. Impfungen), kann der Patient angeschrieben (z. B. Brief, E-Mail) werden. Wichtig: Der Recall ist eine vertrauliche Angelegenheit. Die Patienten müssen persönlich angesprochen oder angeschrieben werden. Eine Erinnerung per Postkarte ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.

 

Weisen Sie Ihre Patienten auf den Sinn von präventiven Untersuchungen und die Möglichkeit des Recall-Systems mit z. B. in der Praxis ausgelegten Informationen hin. Auf Wunsch können wir auch einen Recall-Vermerk auf dem Überweisungsträger für Sie hinterlegen.

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