Reisemedizin: Was wird wie abgerechnet?

Zuletzt geändert am 03.04.2017

Zur Urlaubszeit äußern Patienten vermehrt den Wunsch nach einer reisemedizinischen Beratung, auch Untersuchungen auf Reisetauglichkeit und Impfungen werden häufig gewünscht.

Grundsätzlich sind reisemedizinische Beratungen und Untersuchungen aber keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und/oder der privaten Krankenversicherungen – sie zählen zu den sogenannten IGeL-Leistungen.

Eine Besonderheit jedoch gibt es beim Thema Impfungen. Hier wird grundsätzlich zwischen den von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen (z. B. Tetanus, Diphterie) und reisespezifischen Impfungen (z. B. Typhus, Gelbfieber) unterschieden.

Standardimpfungen mit den dazugehörigen Beratungen und Untersuchungen können wie gewohnt über die Kostenträger abgerechnet werden. Reisespezifische Impfungen sind in einer separaten IGeL-Rechnung auszuweisen. Denken Sie hier an den gebührenrechtlich erforderlichen Behandlungsvertrag mit dem Patienten!

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