GOÄ – Die „kleinen“ Feinheiten der Ziffernlegenden – Folge 1

Zuletzt geändert am 18.01.2018

Grundlegend für das richtige Verständnis der Gebührenordnung ist die korrekte Wortauslegung.

Oft ist es nur ein einziges kleines Wort, welches dafür verantwortlich ist, ob zwei Ziffern nebeneinander nicht berechnet werden dürfen oder ob beide abgerechnet werden können.

Unser Angebot: Ihr persönliches Angebot

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Dienstleistungen. Sie können den Medas-Abrechnungsservice 3 Monate lang unverbindlich testen!

Unser Null-Risiko-Angebot   Kontakt aufnehmen

Legendentext: „einschließlich"

Beispiele für die Wortauslegung:

  • GOÄ-Ziffer 376 – Schutzimpfung oral, einschließlich beratendem Gespräch

Die Schutzimpfung nach GOÄ-Ziffer 376 beinhaltet die Beratung, es darf daher keine zusätzliche Beratungsziffer abgerechnet werden:

  • GOÄ-Ziffer 280 – Transfusion der ersten Blutkonserve, einschließlich Identitätssicherung im ABO-System und Dokumentation der Konservennummer

Die GOÄ-Ziffer 280 darf nur abgerechnet werden, sofern die Transfusion der ersten Konserve einschließlich der Identitätssicherung nach dem ABO-System und die Dokumentation der Chargennummer stattgefunden haben. Eine zusätzliche Abrechnung des bedside-tests ist nicht möglich. In dieser Ziffernlegende sind sogar zwei Voraussetzungen vorgegeben.

Medas Tipp ...

Achten Sie sehr genau auf den gesamten Text der Leistungslegende. Für Fragen ist Ihr persönlicher Ansprechpartner bei MEDAS gerne für Sie da.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

Zum Kontaktformular

Sie wollen unsere regelmäßigen GOÄ-Tipps, Veranstaltungshinweise und Einblicke in unser Unternehmen praktisch in Ihrem Newsfeed angezeigt bekommen? Folgen Sie uns auf LinkedIn !

Wir freuen uns auf Sie!