Zuletzt geändert am 18.01.2018
Grundlegend für das richtige Verständnis der Gebührenordnung ist die korrekte Wortauslegung.
Oft ist es nur ein einziges kleines Wort, welches dafür verantwortlich ist, ob zwei Ziffern nebeneinander nicht berechnet werden dürfen oder ob beide abgerechnet werden können.
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Legendentext: „einschließlich"
Beispiele für die Wortauslegung:
Die Schutzimpfung nach GOÄ-Ziffer 376 beinhaltet die Beratung, es darf daher keine zusätzliche Beratungsziffer abgerechnet werden:
Die GOÄ-Ziffer 280 darf nur abgerechnet werden, sofern die Transfusion der ersten Konserve einschließlich der Identitätssicherung nach dem ABO-System und die Dokumentation der Chargennummer stattgefunden haben. Eine zusätzliche Abrechnung des bedside-tests ist nicht möglich. In dieser Ziffernlegende sind sogar zwei Voraussetzungen vorgegeben.
Achten Sie sehr genau auf den gesamten Text der Leistungslegende. Für Fragen ist Ihr persönlicher Ansprechpartner bei MEDAS gerne für Sie da.
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