Viele Patienten bitten um ärztliche Bescheinigungen für sich oder für Dritte. Allerdings gibt es immer wieder Unsicherheiten, wie diese korrekt abgerechnet werden können. Wurde die Bescheinigung auf vereinbarten Vordrucken oder besonderes Verlangen der gesetzlichen Krankenkasse bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt, können diese auch mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden. Alle anderen Anfragen sind als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – zuzüglich ggf. anfallender Portokosten – privat zu liquidieren.
Definition
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Regelsätze
Punktzahl | 40 |
|
Einfachsatz: | 1,0 | 2,33 € |
Schwellenwert: | 2,3 | 5,36 € |
Höchstsatz: | 3,5 | 8,16 € |
Ausschlüsse
GOÄ 95, GOÄ 96, GOÄ 435
Hinweis
Viele Versicherungen haben das Ausstelle einer Krankmeldung nicht im Leistungsinhalt ihrer Tarife. In diesen Fällen muss der Patient selber zahlen.
Definition
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)
Regelsätze
Punktzahl | 130 |
|
Einfachsatz: | 1,0 | 7,58 € |
Schwellenwert: | 2,3 | 17,43 € |
Höchstsatz: | 3,5 | 26,52 € |
Ausschlüsse
GOÄ 60, GOÄ 95, GOÄ 96, GOÄ 435
Hinweis
Die epikritische Bewertung ist hier das entscheidende Merkmal zur Unterscheidung von einfachen Befundberichten oder -mitteilungen. Diese sind mit den zugrunde gelegten Leistungen abgegolten!
Patientenbescheinigungen sind Praxisalltag und müssen nicht kostenlos ausgestellt werden. Achten Sie auf die konkrete Anforderung und Form. Sie entscheidet, wie Ihre Leistung honoriert wird.
Die GOÄ-Ziffer 70 umfasst:
Ausführliche schriftliche Krankheits- und Befundberichte gemäß GOÄ 75 werden in diversen Situationen erfordert, wie beispielsweise:
Die GOÄ-Ziffer 70 darf mehrfach abgerechnet werden, sofern mehrere Bescheinigungen, Zeugnisse oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellt werden. Jede Bescheinigung ist dabei einzeln berechnungsfähig.
Die GOÄ-Ziffer 75 hingegen kann nicht mehrfach für dieselbe Leistung abgerechnet werden. Jede Leistung muss gesondert und klar abgegrenzt sein, um erneut berechnungsfähig zu sein.
Suchen Sie öfter nach den passenden GOÄ-Ziffern?
Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit für Ihre Patienten. Wir entlasten mit unserer persönlichen Beratung und der manuellen Prüfung jeder Abrechnung Mediziner und Therapeuten zuverlässig und dauerhaft.
Die GOÄ-Ziffern 70 und 75 können jeweils mit einem Steigerungsfaktor von maximal 3,5 abgerechnet werden, wenn der Aufwand die übliche Leistung übersteigt. Eine Steigerung über dem Schwellenwert von 2,3 erfordert jedoch eine schriftliche Begründung.
Sie wollen unsere regelmäßigen GOÄ-Tipps, Veranstaltungshinweise und Einblicke in unser Unternehmen praktisch in Ihrem Newsfeed angezeigt bekommen? Folgen Sie uns auf LinkedIn !
Wir freuen uns auf Sie!