Regel:
Tipps:
Achtung! Auch wenn Zuschläge angesetzt werden können, müssen die Nrn. 1 und/oder 5 nicht unbedingt abgerechnet werden. Sollten diese schon "verbraucht" sein, können zumindest die Zuschläge berechnet werden. Der Vermerk: "Beratung und/oder Untersuchung wurde/n erbracht, aber nicht berechne"', sollte dann jedoch in der Rechnung angegeben werden.
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Regel:
Die gesamte ambulante Versorgung der Folgen eines Unfalles innerhalb von drei Monaten stellt einen Behandlungsfall dar. Die UV-Nr. 1 ist daher innerhalb drei Monaten nur einmal neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O der UV-GOÄ möglich, Nr. 6 kann maximal dreimal berechnet werden!
Hierbei gilt es, die Unterschiede zur GOÄ zu beachten:
Tipps:
Regel:
Belegärztliche Behandlung stellt einen eigenständigen Behandlungsfall dar.
Tipp:
Wird die ambulante Behandlung innerhalb von drei Monaten durch den Belegarzt weitergeführt, stellt sie auch einen separaten Behandlungsfall dar und eine entsprechende Berechnung der Beratungsleistungen und Untersuchungsleistungen ist wieder möglich.
Regel:
Stationäre Leistungen werden von den Berufsgenossenschaften i. d. R. nur als Allgemeine Krankenhausleistungen über den Pflegesatz vergütet.
Tipps:
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