Die „kleinen“ Feinheiten der GOÄ-Ziffernlegenden

Für die richtige Abrechnung nach GOÄ ist korrekte Wortauslegung der Ziffernlegenden entscheidend. Jedes noch so unscheinbare Wort oder Satzzeichen kann großen Einfluss darauf haben, ob, wann und wie oft Sie eine Nummer abrechnen dürfen. Damit Sie bei der Abrechnung nicht ins Straucheln kommen, haben wir Ihnen häufige Stolpersteine zusammengefasst.

Was bedeutet „einschließlich" in der Ziffernlegende?

Beispiel 1: GOÄ-Ziffer 376 – Schutzimpfung oral, einschließlich beratendem Gespräch

Die Schutzimpfung nach GOÄ-Ziffer 376 beinhaltet die Beratung, es darf daher keine zusätzliche Beratungsziffer abgerechnet werden.

Beispiel 2: GOÄ-Ziffer 280 – Transfusion der ersten Blutkonserve, einschließlich Identitätssicherung im ABO-System und Dokumentation der Konservennummer

Die GOÄ-Ziffer 280 darf nur abgerechnet werden, sofern die Transfusion der ersten Konserve einschließlich der Identitätssicherung nach dem ABO-System und die Dokumentation der Chargennummer stattgefunden haben. Eine zusätzliche Abrechnung des bedside-tests ist nicht möglich. In dieser Ziffernlegende sind sogar zwei Voraussetzungen vorgegeben.

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Wann steht „…, insgesamt“ am Ende der Legende?

Beispiel: Ziffer 857 – Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen, insgesamt

Obwohl unter der Ziffer 857 eine Reihe von orientierenden Testverfahren zusammengefasst wurden, die sich auch im Hinblick auf den für ihre Durchführung erforderlichen Aufwand erheblich unterscheiden, möchte das Wort „insgesamt" zum Ausdruck bringen, dass diese Ziffer je Sitzung nur einmal abgerechnet werden darf.

Die Einteilung der Testverfahren erfolgt nach folgenden Kriterien (ähnlich dem EBM):

  • Fragebogentests
    z. B. MMPI, FPI, Gießen-Test, MMST, IPSS, IIEF, DemTec
  • Orientierende Funktions- und Intelligenztests
    z. B. Raven, Benton, Frostig, DRT, D 2, Uhrentest
  • Einfache projektive Verfahren
    z. B. Baumtest, Mann-Zeichen-Test

Medas Tipp ...

Bei einem höheren Zeitaufwand und/oder Schwierigkeiten bei der Testdurchführung kann die Ziffer 857 mit entsprechender Begründung bis Faktor 2,5 gesteigert werden.

Was bedeutet „…je Sitzung…“ oder „...auch in mehreren Sitzungen...“?

Bespiel: Ziffer 266 – Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung

Die Ziffer 266 darf, unabhängig von der Anzahl der gesetzten Quaddeln und unabhängig von der Anzahl der Körperregionen, bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt nur einmal abgerechnet werden. Zeitaufwändige Umstände können lediglich über eine Steigerung des Faktors geltend gemacht werden.

Beispiel: Ziffer 756 – Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen

Die Ziffer 756 kann somit in einem Krankheitsfall lediglich ein einziges Mal abgerechnet werden, selbst dann, wenn dafür mehrere Arzt-Patienten-Kontakte notwendig sind. Der erneute Ansatz der Gebührenziffer ist erst nach abgeschlossener Behandlung bei einer erneuten Erkrankung (rezidiv) wieder ansetzbar.

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Was drücken „…und/oder…“ oder „…oder…“ in der Ziffernlegende aus?

Beispiel „und/oder“: Ziffer 11 – Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata

Die Ziffer 11 beinhaltet somit die manuelle Untersuchung des Mastdarms oder der Prostata. Somit reicht die Untersuchung eines der beiden Bereiche, um die Ziffer 11 abrechnen zu dürfen. Wegen der Legende und/oder kann die Ziffer 11 aber nicht zweimal abgerechnet werden, wenn beide Bereiche in einer Sitzung untersucht wurden.

Beispiel „und/oder“: Ziffer 204 – Zirkulärer Verband des Kopfs oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mind. zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband

Die Ziffer 204 darf wegen des Verbindungswortes „oder auch dann abgerechnet werden, wenn nur eine der verknüpften Leistungen erbracht wurde. Sind aber mehrere Verbände nach Ziffer 204 angelegt worden, z. B. zirkulärer Verband am Kopf plus zirkulärer Verband einer Extremität und Anlegen einer Schanz'schen Krawatte, darf die Ziffer 204 mehrfach (hier 3 x) abgerechnet werden. Zum besseren Verständnis sollte die jeweilige Lokalisation der Verbände in der Rechnung angegeben werden.

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