Photodynamische Therapie (PDT) von Hautläsionen

Die photodynamische Therapie (PDT) von Hautläsionen wird häufig zur Behandlung von aktinischer Keratose, basalzellulären Karzinomen und anderen Hautveränderungen angewendet. In Bezug auf die Gebührenordnung für Ärzte gibt es mehrere Ziffern, die für diese Therapie relevant sind.

Welche Regelsätze gelten für die Photodynamische Therapie von Hautläsionen?

Definition

Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag

Regelsätze

Punktzahl

500

 

Einfachsatz:

1,0

29,14 €

Schwellenwert:

1,8

52,46 €

Höchstsatz:

2,5

72,86 €

Medas GOÄ-Tipp

GOÄ 566 kann bis zu zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Diese Ziffer bezieht sich auf die Durchführung der photodynamischen Lichtbestrahlung und kann in Fällen, in denen mehrere Behandlungen innerhalb eines Behandlungsfalls notwendig sind (z.B. bei einer intensiveren oder ausgedehnteren Behandlung), zweimal abgerechnet werden.

Definition

Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie

Regelsätze

Punktzahl

250

 

Einfachsatz:

1,0

14,57 €

Schwellenwert:

1,8

26,23 €

Höchstsatz:

2,5

36,43 €

Ausschlüsse

GOÄ 5810, GOÄ 5831, GOÄ 5832, GOÄ 5833

Medas GOÄ-Tipp

Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5800 umfasst Angaben zur Indikation und die Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen Dosis, der Fraktionierung und der Strahlenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Fotodokumentation.

GOÄ 5800 kann nur einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden. Sie bezieht sich auf die Erstellung eines Behandlungsplans für die dermatologische photodynamische Therapie, der nur einmal im Rahmen der gesamten Behandlung erforderlich ist. Daher wird diese Ziffer nur einmal angesetzt.

Definition

Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen): Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

Regelsätze

Punktzahl

200

 

Einfachsatz:

1,0

11,66 €

Schwellenwert:

1,8

20,98 €

Höchstsatz:

2,5

29,14 €

Ausschlüsse

GOÄ 5806

Medas GOÄ-Tipp

GOÄ 5802 kann mehrfach abgerechnet werden, aber nur in bestimmten Fällen. Sie wird als Zuschlag zur Ziffer 566 für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund berechnet. Wenn der Hautbefund so groß ist, dass mehr als zwei Felder behandelt werden müssen, kann sie für jedes zusätzliche Paar von Feldern, das zusätzlich behandelt wird, erneut in Rechnung gestellt werden. Beispiel: Wenn ein Patient vier Felder zu behandeln hat, kann Ziffer 5802 für die ersten zwei Felder angesetzt werden und dann erneut für die nächsten zwei Felder.

Definition

Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen): Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

Regelsätze

Punktzahl

100

 

Einfachsatz:

1,0

5,83 €

Schwellenwert:

1,8

10,49 €

Höchstsatz:

2,5

14,57 €

Ausschlüsse

GOÄ 5806

Medas GOÄ-Tipp

Der Zuschlag nach Nummer 5803 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

Die Leistungen nach den Nummern 5802 und 5803 sind für die Bestrahlung flächenhafter Dermatosen jeweils nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 5803 kann für jedes zusätzliche Bestrahlungsfeld mehrfach abgerechnet werden. Sie stellt einen Zuschlag zu Ziffer 5802 dar und wird für jedes weitere Bestrahlungsfeld berechnet, das über die zwei Felder hinausgeht, die durch Ziffer 5802 abgedeckt ist. Diese Ziffer ist also speziell dafür vorgesehen, zusätzliche Felder bei größeren Befunden zu berücksichtigen und kann je nach Anzahl der Felder, die behandelt werden müssen, entsprechend mehrfach angesetzt werden.

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Was kann zusätzlich zu diesen GOÄ-Ziffern berechnet werden und was nicht?

  • Auslagen für die photosensibilisierende Substanz (z.B. Metvix, Aminolevulinsäure, oder andere Photosensibilisatoren): Diese können gemäß § 10 GOÄ für alle oben genannten GOÄ-Ziffern zusätzlich berechnet werden, wenn die Substanz benötigt wird.
  • Diagnostische Leistungen: Diagnostische Maßnahmen, wie Hautuntersuchungen, Biopsien oder Histologien, können zusätzlich abgerechnet werden, wenn sie im Rahmen der Behandlung erforderlich sind.
  • Zuschläge für Bestrahlungsfelder: Bei einer ausgedehnten Behandlung können die Ziffern 5802 und 5803 für zusätzliche Bestrahlungsfelder angesetzt werden.
  • Lokalanästhesie: Falls eine Lokalanästhesie erforderlich ist, kann diese ebenfalls separat abgerechnet werden (z.B. Ziffer 253 GOÄ).
  • Doppelte Abrechnung von Ziffern: Es ist nicht möglich, die Ziffern für die gleiche Leistung mehrfach abzurechnen, z.B. die Photodynamische Lichtbestrahlung (Ziffer 566) oder die Behandlungsplanung (Ziffer 5800).
  • Abrechnung von Leistungen, die bereits durch eine andere Ziffer abgedeckt sind: Beispielsweise ist eine separate Abrechnung von Bestrahlung ohne zusätzliche Felder nicht möglich, da diese bereits durch Ziffer 566 und ihre Zuschläge abgedeckt ist.

Medas Tipp ...

Für eine topische Applikation des Photosensibilisators kann zusätzlich die Ziffer 209 und ggf. ein Okklusionsverband abgerechnet werden. Für die Kühlung kann die Ziffer 530 angesetzt werden.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

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