Der Medas Patientenservice – wir sind gerne für Sie da!

Sie haben eine Rechnung von uns bekommen?

Wir wurden mit der Abwicklung der privatärztlichen Abrechnung beauftragt, damit sich Ihr Arzt oder Therapeut und das Praxisteam mehr Zeit für Sie als Patienten nehmen können – zum Wohle Ihrer Gesundheit.
Wir garantieren die sorgfältige, vertrauliche und korrekte Bearbeitung Ihrer Abrechnungsdaten.
Unsere Mitarbeiter verpflichten sich zu absoluter Verschwiegenheit und strenger Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Die uns bekannt gegebenen Daten unterstehen überdies dem Schutz des § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB.

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung?

Gerne sind wir Ihnen bei Rückfragen behilflich und unterstützen Sie in Kostenerstattungsfragen. Dafür können Sie direkt mit dem Kundenbetreuer sprechen, der die Rechnung geprüft, erstellt und falls nötig mit Ihrem Arzt oder Therapeuten abgestimmt hat.
 

Wir sind Ihnen gerne behilflich!

Nutzen Sie für Fragen oder Anmerkungen unser Feedbackformular.

Sie benötigen eine Rechnungszweitschrift?
Das geht auch ganz bequem hier.

Selbstverständlich können Sie auch direkt mit uns sprechen: Wie und wann Sie Ihren Ansprechpartner am besten erreichen können, finden Sie oben rechts auf Ihrer Rechnung vermerkt – mit Namen und direkter Durchwahl. 

Häufige Patienten-Fragen beantworten wir Ihnen aber auch gerne gleich hier

Gemäß § 12 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wird die Rechnung mit Erhalt sofort fällig. Dies ist unabhängig davon, ob Ihre Privatversicherung oder Beihilfestelle die Kosten bereits erstattet hat.
Wird die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit von Ihnen ausgeglichen, kommen Sie gemäß § 286 Abs. 3 BGB auch ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.

Gerne prüfen wir für Sie, ob dies möglich ist. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Seine Telefonnummer finden Sie oben rechts auf Ihrer Rechnung vermerkt.

In der Regel werden Doppel- oder Überzahlungen von uns automatisch innerhalb weniger Tage an Sie zurück überwiesen. Sollten Sie feststellen, dass dies nicht der Fall ist, melden Sie sich bitte bei uns. Zur Überprüfung benötigen wir hier neben der Rechnungsnummer in jedem Fall die genauen Zahlungs- bzw. Überweisungsinformationen.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Zahlung / Überweisung auf Ihrem Konto belastet und hier die Rechnungsnummer korrekt im Verwendungszweck angegeben wurde. Bitte prüfen Sie auch, ob sich die Mahnung und Zahlung ggf. nur überschnitten haben.
Sollte sich der Sachverhalt so nicht aufgeklärt haben, senden Sie uns gerne eine Nachricht:

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Oder wenden Sie sich direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Seine Telefonnummer finden Sie oben rechts auf Ihrer Rechnung vermerkt.

Im oberen Teil der Rechnung befindet sich ein eA-Code und ein eP-Code. Diese beiden verschlüsselten Data-Matrix-Codes (eA und eP) ermöglichen Ihrer Versicherung eine rasche Ver- und Bearbeitung der von Ihnen eingereichten Belege - insbesondere, wenn Sie Ihre Rechnung elektronisch einreichen.

Als schnellsten Weg zu Ihrer Rechnungszweitschrift nutzen Sie bitte unser Formular:

Zum Formular

Selbstverständlich können Sie sich aber auch an Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden. Seine Telefonnummer finden Sie oben rechts auf Ihrer Rechnung.

Wir führen bei der Medas grundsätzlich keine Patientendatenbank und speichern Ihre Daten jeweils nur für die einzelne an uns übergebene Rechnung. Bitte teilen Sie deshalb Ihre neue Adresse grundsätzlich immer in der Praxis mit. Für eine aktuelle Rechnung ändern wir Ihre Adresse gerne. Bitte senden Sie uns dafür eine Nachricht:

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Oder wenden Sie sich telefonisch an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Seine Telefonnummer steht oben rechts auf Ihrer Rechnung.

Gerne unterstützen wir Sie und kümmern uns gemeinsam mit Ihrem Behandler um Ihr Anliegen. Wir benötigen hierfür am besten eine Kopie des Schreibens Ihrer Versicherung von Ihnen. Bitte senden Sie die Unterlagen unter Angabe der Rechnungsnummer und ggf. Rückrufnummer direkt an Ihren, oben rechts auf der Rechnung genannten Ansprechpartner.

Sie möchten in Ruhe Ihre Einverständniserklärung nachlesen?

Bei Ihrem Praxisbesuch wurden Sie aufgefordert, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Das ist wichtig, denn Ihr Arzt oder Therapeut benötigt Ihre Einwilligung, dass er Ihre persönlichen Daten an uns als seine Abrechnungsstelle übermitteln darf und wir die Rechnungsstellung für ihn übernehmen können (DSGVO). Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Verschwiegenheit und die strenge Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen. 

Wenn Sie noch einmal nachlesen möchten, was Sie unterschrieben haben, finden Sie hier das Formular zum Download:

Formular als PDF in Deutsch
Formular als PDF in Englisch