Wir kennen alle Facetten der Gebührenordnungen für Ärzte und Therapeuten (GOÄ, UVGOÄ, GOP, GebüH) und bleiben für Sie auf dem Laufenden.
Die letzte Novellierung der GOÄ beispielsweise war 1996 – alle später entwickelten Diagnose- und Behandlungsverfahren sind demnach nicht direkt in Abrechnungsnummern der GOÄ abgebildet. Um alle Möglichkeiten der GOÄ hinsichtlich Analognummern, Zuschlägen oder Steigerungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können, muss man sich kontinuierlich informieren – das ist ein immenser Zeitaufwand, den wir Ihnen gerne abnehmen. Hierbei hilft der große Erfahrungsschatz, den wir mit den unterschiedlichen Kostenträgern in über 40 Jahren gesammelt haben.
Unsere Kundenbetreuer informieren sich kontinuierlich über alle relevanten Fragestellungen zur Privatabrechnung im jeweiligen Fachbereich, so dass Sie sicher sein können, zu Ihrer Abrechnung immer aktuell beraten zu werden.
Wenn Sie uns mit Ihrer Privatliquidation betrauen, müssen Sie die Details der Gebührenordnungen nicht selbst kennen, aber wir lassen Sie gerne an unserem Wissen teilhaben - Hier geben wir Ihnen einen Überblick und hilfreiche Tipps für Ihre Abrechnung: