Schriftliche Gutachten nach GOÄ richtig abrechnen

Werden über Anamnese, Befundung und Epikrise hinausgehende Beurteilungen benötigt bzw. angefordert, wie z.B. bei Verletzungen durch Unfälle, Gewalttaten oder bei Prognosen, kann diese Leistung unter die GOÄ-Nummern 80 oder 85 fallen. Voraussetzung ist eine schriftliche Anforderung (z.B. durch Kostenträger oder Gericht) und eine aktuelle, fallbezogene Schweigepflichtentbindung des Patienten (sofern das Gutachten direkt an den/die Dritte/n geht). Je nach Aufwand wird die GOÄ-Ziffer 80 oder 85 angewendet.

Welche Regelsätze gelten für GOÄ 80 und 85?

GOÄ 80: Schriftliche gutachtliche Äußerung

Definition

Schriftliche gutachtliche Äußerung

Regelsätze

Punktzahl

300

 

Einfachsatz:

1,0

17,49 €

Schwellenwert:

2,3

40,22 €

Höchstsatz:

3,5

61,20 €

GOÄ 85: Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

Definition

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung – je angefangene Stunde Arbeitszeit

Regelsätze

Punktzahl

500

 

Einfachsatz:

1,0

29,14 €

Schwellenwert:

2,3

67,03 €

Höchstsatz:

3,5

102,00 €

Hinweis

Diese deutlich höher bewertete GOÄ-Nr. kann angesetzt werden, wenn der Zeitaufwand für das Erstellen des Gutachtens über 30 Minuten beträgt. Hierzu zählt neben dem Schreiben des Gutachtens übrigens auch die Zeit der Befundung und/oder der Recherche. Berechnet wird die GOÄ-Nummer je angefangener Stunde Arbeitszeit.

Medas Tipp ...

Zusätzlich zu den GOÄ-Nummern 80 und 85 können die Nummern 95 (Schreibgebühr, je angefangene DIN-A4-Seite) und 96 (Schreibgebühr, je Kopie für beispielsweise beigefügte Befundkopien) sowie das Porto berechnet werden.

Wann werden Gutachten nach GOÄ 80 und 85 abgerechnet?

Beispiele für Gutachten nach GOÄ 80

  • Beantwortung von Versicherungsanfragen
  • Ärztliches Gutachten zur Wehrtauglichkeit
  • Ärztliches Gutachten für Sportverein
  • Beurteilung von Unfall-Verletzungen und Verletzungen nach einer Gewalttat 

Beispiele für Gutachten nach GOÄ 85

  • Ausführliches ärztliches Gutachten zur Wehrtauglichkeit
  • Ausführliches Gutachten von Unfall-Verletzungen und Verletzungen nach einer Gewalttat

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Wie werden die GOÄ 80 und GOÄ 85 richtig gesteigert?

Die GOÄ-Ziffer 80 kann gemäß dem ärztlichen Gebührenrahmen mit einem Steigerungsfaktor von maximal 3,5 gesteigert werden. Eine Steigerung über dem Schwellenwert von 2,3 muss schriftlich begründet werden, beispielsweise durch einen erhöhten Aufwand oder besondere Umstände.

Auch bei der GOÄ Nr. 85 kann ein erhöhter Steigerungsfaktor von maximal 3,5 abgerechnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese GOÄ-Nummer aufgrund des ohnehin zeitgebundenen Ansatzes in der Leistungslegende (je angefangene Stunde) und den damit verbundenen möglichen mehrfachen Ansatz, keine Begründung für einen erhöhten zeitlichen Aufwand zulässt. 

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