Privatversichert ist nicht privatversichert! – Besonderheiten für Angehörige der Bundespolizei

Bei der Behandlung von Bundespolizistinnen und -polizisten gibt es für die korrekte Abrechnung Besonderheiten zu beachten.

Zunächst unterscheidet man den Versicherungsstatus nach Besoldungsgruppe.

Bis A7: Die freie Heilfürsorge
Bis A7 haben Angehörige der Bundespolizei Anspruch auf eine unentgeltliche Krankenversorgung, die sog. freien Heilfürsorge. Hier übernimmt der Dienstherr die Kosten der Krankenversorgung im Rahmen eines Sachleistungsprinzips, geregelt im sog. PVB-Vertrag. Für die Abrechnung benötigen Sie hier eine Kassenzulassung (oder Ausnahmeregelung)! Abgerechnet wird in aller Regel nach E-GO mit der zuständigen KV.

Suchen Sie öfter nach den passenden GOÄ-Ziffern?

Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit für Ihre Patienten. Wir entlasten mit unserer persönlichen Beratung und der manuellen Prüfung jeder Abrechnung Mediziner und Therapeuten zuverlässig und dauerhaft.

Privatabrechnung mit Medas  Null-Risiko-Angebot

Ab A8: „Semiprivate“ Patienten
Ab der Besoldungsgruppe A8 gehört Ihr Patient zu den sogenannten „semiprivaten“ Patienten. Hier können Sie Ihre Leistungen, auch wenn Sie keine Kassenzulassung besitzen, nach GOÄ über den jeweiligen Dienstherrn abrechnen. Allerdings gelten besondere Abrechnungssätze:

 „semiprivate“ Patienten Bundespolizei
Ärztliche Leistungen2,0-facher Satz
Med.-techn. Leistungen1,1-facher Satz
Laborleistungen1,0-facher Satz


Für alle Angehörigen der Bundespolizei gilt:

  • Der Patient darf den Arzt nur mit einem vom Polizeiarzt ausgestellten Überweisungs- und Abrechnungsschein in Anspruch nehmen. Dieser muss im Original vorliegen und ist grundsätzlich nur im laufenden Quartal (oder, falls auf dem Schein angegeben, sogar kürzer) gültig.
  • Vermerke auf dem Überweisungsschein sind zu beachten, d. h. Leistungsüberschreitungen sind nicht möglich. Zusätzliche Maßnahmen oder die Mitbehandlung durch andere Ärzte müssen vorab mit dem Polizeiarzt besprochen werden.

Medas Tipp ...

Achtung: Für Mitarbeitende der jeweiligen Landespolizei gelten abweichende Regeln, die von Bundesland zu Bundesland variieren können!

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

Zum Kontaktformular

Sie wollen unsere regelmäßigen GOÄ-Tipps, Veranstaltungshinweise und Einblicke in unser Unternehmen praktisch in Ihrem Newsfeed angezeigt bekommen? Folgen Sie uns auf LinkedIn !

Wir freuen uns auf Sie!