Neben den in unserem September-Tipp aufgeschlüsselten Sozialtarifen der PKV gibt es auch bei den Tarifen von Post- und
Bahnmitarbeitern und -mitarbeiterinnen Besonderheiten zu beachten. Die möglichen Abrechnungssätze und Steigerungsfaktoren
richten sich hier zusätzlich nach der Besoldungsgruppe des Patienten/der Patientin.
Besonderheiten | Post B | KVB I-III | KVB IV |
Ärztliche Leistungen | 1,9- bis 3,5-facher Satz | 2,2-facher Satz | 2,3- bis 3,5-facher Satz |
Med.-techn. Leistungen | 1,5- bis 2,5-facher Satz | 1,8-facher Satz | 1,8- bis 2,5-facher Satz |
Laborleistungen | 1,15- bis 1,3-facher Satz | 1,15-facher Satz | 1,15- bis 1,3-facher Satz |
Zu beachten | Steigerungen sind mit patientenbezogener Begründung möglich. | Keine Steigerungen möglich! | Steigerungen sind mit patientenbezogener Begründung möglich. |
Fragen Sie schon bei der Anmeldung aktiv nach, wie der Patient/die Patientin privatversichert ist. Achten Sie außerdem auf eine genaue Beschreibung der Diagnosen. Das hilft Ihnen, eine aussagekräftige Begründung für die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung/Behandlung zu formulieren.
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