GOÄ - Änderung der Textlegenden bei Gebührenziffern

Oftmals sind die Leistungslegenden der Gebührenziffern sehr lang und durch Textpassagen wie „und/oder", „gegebenenfalls einschließlich" oder „von bis zu drei weiteren Organen" auch für den Patienten unverständlich, möglicherweise sogar irreführend. Was die amtliche Begründung zur GOÄ erlaubt und was nicht, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Erlaubte Kurzbezeichnungen von Leistungen nach GOÄ

Statt der vollen Leistungsbezeichnung können auch Kurzbezeichnungen angegeben werden, wenn diese aus sich heraus verständlich sind und den Leistungsumfang umfassend beschreiben. Der Inhalt der Leistungslegende muss erkennbar bleiben und darf nicht missverständlich wiedergegeben werden. Mindestzeiten, sofern in der Leistungslegende gefordert, müssen angegeben werden.

Beispiele für Kurzbezeichnungen

 Vollständige BezeichnungMögliche Kurzbezeichnung
Beispiel GOÄ 1GOÄ Nummer 1: Beratung – auch mittels FernsprecherGOÄ Nummer 1: Beratung
Beispiel GOÄ 3GOÄ Nummer 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher –GOÄ Nummer 3: Eingehende Beratung, mind. 10 Min.

Suchen Sie öfter nach den passenden GOÄ-Ziffern?

Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit für Ihre Patienten. Wir entlasten mit unserer persönlichen Beratung und der manuellen Prüfung jeder Abrechnung Mediziner und Therapeuten zuverlässig und dauerhaft.

Privatabrechnung mit Medas  Null-Risiko-Angebot

Leistungslegenden können in verschiedenen Versionen angelegt und je nach erbrachter Leistung abgerechnet werden.

 Vollständige BezeichnungMögliche Kurzbezeichnungen
Beispiel GOÄ 2GOÄ Nummer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes

GOÄ-Nummer 2: Wiederholungsrezept

GOÄ-Nummer 2: Befundübermittlung

GOÄ-Nummer 2: Überweisung

Medas Tipp ...

Bei Änderung der Leistungslegenden auf Inhalt, Mindestzeiten und den Bezug zur Leistungslegende der GOÄ achten.

Beispiel für nicht erlaubte Kurzbezeichnungen

Vollständige Bezeichnung

GOÄ Nummer 34: Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen –

Nicht konforme Kurzbezeichnung

GOÄ Nummer 34: Ausführliche Anamneseerhebung analog §6 GOÄ.

Begründung

Eine Textlegende darf nicht derart verändert werden, dass eine andere Leistung daraus wird.

Sie wollen unsere regelmäßigen GOÄ-Tipps, Veranstaltungshinweise und Einblicke in unser Unternehmen praktisch in Ihrem Newsfeed angezeigt bekommen? Folgen Sie uns auf LinkedIn !

Wir freuen uns auf Sie!