Zuletzt geändert am 07.02.2018
Maßgeblich für das richtige Verständnis der Gebührenordnung ist die korrekte Wortauslegung der Ziffernlegenden.
Es sind nur einzelne Wörter, welche dafür verantwortlich sind, dass die Gebührenziffer nur einmal in einem Arzt-Patienten-Kontakt oder sogar nur einmal in einem Behandlungsfall abgerechnet werden darf.
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„...je Sitzung..."
Ziffer 266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
Die Ziffer 266 darf, unabhängig von der Anzahl der gesetzten Quaddeln und unabhängig von der Anzahl der Körperregionen, bei jedem Arzt-Patienten-Kontakt nur 1x abgerechnet werden. Zeitaufwändige Umstände können lediglich über eine Steigerung des Faktors geltend gemacht werden.
„...auch in mehreren Sitzungen..."
Ziffer 756 Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
Die Ziffer 756 kann somit in einem Krankheitsfall lediglich ein einziges Mal abgerechnet werden, selbst dann, wenn dafür mehrere Arzt-Patienten-Kontakte notwendig sind. Der erneute Ansatz der Gebührenziffer ist erst nach abgeschlossener Behandlung bei einer erneuten Erkrankung (Rezidiv) wieder ansetzbar.
Achten Sie sehr genau auf den gesamten Text der Leistungslegende. Für Fragen ist Ihr persönlicher Ansprechpartner bei MEDAS gerne für Sie da.
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