GOÄ-Ziffer 1 neben Impfziffern richtig abrechnen

Beratungen nach Ziffer 1 sind in der GOÄ eine der am häufigsten in Ansatz erbrachten Leistungen. Eine Beratung ist eine der wichtigsten ärztlichen Leistungen und muss vom Arzt persönlich vorgenommen werden. Sie kann neben den Impfziffern zusätzlich abgerechnet werden. 

Die folgenden Leistungen sind gemäß Anforderungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bereits Bestandteile der Impfleistungen nach den Ziffern 376, 377 und 378

  • Beratung einschließlich Impfanamnese zur Eruierung von Vorimpfungen bzw. eventueller Impfallergien
  • Information über Nutzen und Art der Impfung
  • Aufklärung über Impfrisiken
  • Befragung zum aktuellen allgemeinen Gesundheitszustand
  • Eintragung in den Impfpass

Wichtig: Der Ausschluss gilt auch für die GOÄ 2 neben den GOÄ-Ziffern 376 bis 378.

Welche Impfziffer kann zusätzlich abgerechnet werden?

Die Impfberatung gemäß GOÄ-Ziffer 1 ist nur neben der GOÄ-Ziffer 375 abrechenbar. Bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffern 376 bis 378 ist die Impfberatung bereits in den Gebühren enthalten.

Definition

Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass

Regelsätze

Punktzahl

80

 

Einfachsatz:

1,0

4,66 €

Schwellenwert:

2,3

10,72 €

Höchstsatz:

3,5

16,32 €

Ausschlüsse

GOÄ 2

Medas GOÄ-Tipp

Wenn neben einer intramuskulären oder subkutanen Impfung eine orale Schutzimpfung durchgeführt wird, können die GOÄ-Ziffern 375 und 376 gleichzeitig berechnet werden. Die GOÄ-Ziffer 1 entfällt, da die Beratung bereits ein verpflichtender Bestandteil der GOÄ 376 ist.

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Welche Impfziffern dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden?

Der Abrechnungsausschluss der Ziffer 1 neben den Ziffern 376, 377 und 378 bezieht sich auf den gesamten Arzt-Patienten-Kontakt in dieser Sitzung. Daher können auch Beratungen zu anderen Themen bei diesem Kontakt nicht als Ziffer 1 (z. B. mit Begründung: impfunabhängige Beratung) abgerechnet werden.

Definition

Schutzimpfung (oral) – einschließlich beratendem Gespräch

Regelsätze

Punktzahl

80

 

Einfachsatz:

1,0

4,66 €

Schwellenwert:

2,3

10,72 €

Höchstsatz:

3,5

16,32 €

Ausschlüsse

GOÄ 1, GOÄ 2

Medas GOÄ-Tipp

Neben der reinen Injektion der Impfung ist  auch die Eintragung im Impfausweis inkludiert.

Definition

Zusatzinjektion bei Parallelimpfung

Regelsätze

Punktzahl

50

 

Einfachsatz:

1,0

2,91 €

Schwellenwert:

2,3

6,70 €

Höchstsatz:

3,5

10,20 €

Ausschlüsse

GOÄ 1, GOÄ 2

Medas GOÄ-Tipp

Neben der reinen Injektion der Impfung ist  auch die Eintragung im Impfausweis inkludiert.

Definition

Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)

Regelsätze

Punktzahl

120

 

Einfachsatz:

1,0

6,99 €

Schwellenwert:

2,3

16,09 €

Höchstsatz:

3,5

24,48 €

Ausschlüsse

GOÄ 1, GOÄ 2, GOÄ 375, GOÄ 377

Medas GOÄ-Tipp

Neben der reinen Injektion der Impfung ist  auch die Eintragung im Impfausweis inkludiert.

Medas Tipp ...

Verzichten Sie bei zwei Impfungen ggf. auf die Berechnung der Ziffer 377 (2,3-fach = 6,70 €) zugunsten der Ziffer 1 (2,3-fach = 10,72 €).

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

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