iFOBT-Test nach GOÄ richtig abrechnen

Der immunologische Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT) dient der Darmkrebsfrüherkennung und kann gemäß GOÄ A3735 und A3736 abgerechnet werden. Besonders bei der Abrechnung für Privatpatienten gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten, um eine korrekte Durchführung und Abrechnung des Tests sicherzustellen.

Was müssen Sie bei Privatpatienten beim iFOBT-Test beachten?

  1. Anspruch auf Ausgabe des Tests: Zwischen 50 und 55 Jahren im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung und ab dem 56. Lebensjahr alle zwei Jahre, sofern keine präventive Koloskopie durchgeführt wurde.
  2. Verwendung eines quantitativen Tests: Es muss ein quantitativer iFOBT eingesetzt werden, der die Qualitätskriterien des G-BA erfüllt (mind. 25% Sensitivität und 90% Spezifität).
  3. Durchführung und Abrechnung: Die Durchführung und Auswertung  erfolgt durch/in der Praxis, dementsprechend darf auch die Abrechnung im Namen der Praxis erfolgen.
  4. Zusätzliche Hinweise: Der Test kann auch bei GKV-Versicherten als IGeL-Leistung (z.B. vor dem 50. Lebensjahr) sowie bei kurativen Fällen bei Privatpatienten durchgeführt und ausgewertet werden.

Medas Tipp ...

Achten Sie beim Kauf von Stuhltesten auf die vom G-BA festgelegten Qualitätskriterien.

Welche Regelsätze gelten für den iFOBT-Test?

GOÄ A3735: Quantitative Bestimmung von okkultem Blut im Stuhl

Definition

Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT), quantitativ, analog Nr. 3735 GOÄ

Regelsätze

Punktzahl

150

 

Einfachsatz:

1,0

8,74 €

Schwellenwert:

1,15

10,05 €

Höchstsatz:

1,3

11,37 €

Hinweis

Zum 01.04.2017 führte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den quantitativen immunologischen Stuhltest (iFOBT) für gesetzlich Versicherte als Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen und des Check-ups zwischen 50 und 55 Jahren ein. 

GOÄ A3736: Qualitative Bestimmung von okkultem Blut im Stuhl

Definition

Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT), qualitativ, analog Nr. 3736 GOÄ

Regelsätze

Punktzahl

120

 

Einfachsatz:

1,0

6,99 €

Schwellenwert:

1,15

8,04 €

Höchstsatz:

1,3

9,09 €

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