Der G-BA hat zum 01.04.2017 den quantitativen Stuhltest im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und des Check-up zwischen dem 50. bis 55. Lebensjahr bei den GKV-Patienten eingeführt.
Für den guajakbasierten Test (z.B. Hämoccult, hemo FEC) galt eine Übergangsregelung bis einschließlich 30.09.2017.
Was bedeutet diese Neueinführung für die Privatpatienten?
Auch Privatversicherte haben im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen und des Check-up zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr Anspruch auf die Ausgabe dieses quantitativen Stuhltests. Dazu muss Folgendes beachtet werden:
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Update: Für die Abrechnung des quantitativen immunologischen Stuhltests empfiehlt die Bundesärztekammer seit 2018 die GOÄ-Ziffer 3735 analog; für den qualitativen Stuhltest die GOÄ-Ziffer 3736 analog.
Achten Sie beim Kauf von Stuhltesten auf die vom G-BA festgelegten Qualitätskriterien.
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