iFOBT-Test – Wie verfahre ich bei Privatpatienten?

Der G-BA hat zum 01.04.2017 den quantitativen Stuhltest im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und des Check-up zwischen dem 50. bis 55. Lebensjahr bei den GKV-Patienten eingeführt.
Für den guajakbasierten Test (z.B. Hämoccult, hemo FEC) galt eine Übergangsregelung bis einschließlich 30.09.2017.

Was bedeutet diese Neueinführung für die Privatpatienten?

Auch Privatversicherte haben im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen und des Check-up zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr Anspruch auf die Ausgabe dieses quantitativen Stuhltests. Dazu muss Folgendes beachtet werden:

  • Ausgabe zwischen dem 50. bis 55. Lebensjahr im Rahmen der Früherkennung/des Check-up.
  • Ab dem 56. Lebensjahr alle zwei Jahre, sofern keine präventive Koloskopie stattfindet.
  • Verwendung eines quantitativen Tests (G-BA-Qualitätskriterien) mit 25% Sensitivität und 90% Spezifität.
  • Die Auswertung und Abrechnung findet weiterhin in/von der Praxis statt.
  • Auch bei IGeL-Leistungen der GKV-Patienten (vor dem 50. Lebensjahr) oder im kurativen Fall beiPKV-Patienten darf der Test in der Praxis durchgeführt und ausgewertet werden.

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Update: Für die Abrechnung des quantitativen immunologischen Stuhltests empfiehlt die Bundesärztekammer seit 2018 die GOÄ-Ziffer 3735 analog; für den qualitativen Stuhltest die GOÄ-Ziffer 3736 analog.

Achten Sie beim Kauf von Stuhltesten auf die vom G-BA festgelegten Qualitätskriterien.

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Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
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