Es wird eine differenzierte Anwendung des Multiplikators unter Berücksichtigung des individuellen ärztlichen Aufwandes empfohlen. Verwenden Sie nicht durchgängig einen pauschalen Faktor, auch nicht den GOÄ-Schwellenwert, sondern variieren Sie lieber. Dadurch wird bei einer wirklich aufwendigen Leistung die Abrechnung eines hohen Faktors eher eine Akzeptanz erhalten. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungslegende genannt sind, können nicht mehr als Begründung für die Abrechnung des erhöhten Faktors herangezogen werden.
Grundvoraussetzung zu jeder Abrechnung ist, dass alle Schwierigkeiten der Leistungen differenziert (in den Praxis-Unterlagen/im Operationsbericht) festgehalten und dokumentiert sind – nicht nur aus gebührenrechtlichen Gründen! Beachten Sie darüber hinaus unbedingt den Versicherungsstatus des Patienten. KVB I – III, Standardtarif und Basistarif sehen keine Erhöhung des dort üblichen Schwellenwertes vor.