Osteodensitometrie

Die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) richtig abrechnen.

Immer wieder kommt es in Praxen zu Unsicherheiten bei der Abrechnung der Knochendichtemessung (Osteodensitometrie). Bei unseren Neukunden ist die korrekte und optimale Abrechnung oft ein Beratungsthema.  

Suchen Sie öfter nach den passenden GOÄ-Ziffern?

Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit für Ihre Patienten. Wir entlasten mit unserer persönlichen Beratung und der manuellen Prüfung jeder Abrechnung Mediziner und Therapeuten zuverlässig und dauerhaft.

Privatabrechnung mit Medas  Null-Risiko-Angebot

Der GOÄ-Ratgeber des Deutschen Ärzteblatts hat sich in der Ausgabe von 2017 (Heft 14) ausführlich mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben für Sie hier das Wichtigste kompakt zusammengefasst:

  • GOÄ-Nr. 5475 - DXA - Dual-X-Ray-Absorptiometrie (LWS mind. 2 Wirbelkörper oder Hüfte einseitig) - einmal je Sitzung berechenbar.
  • GOÄ-Nr. 5380 - QCT - quantitative Computertomographie/pOCT - periphere quantitative Computertomographie

Erschwernisse die im Einzelfall einen höheren Aufwand erfordern, können gemäß § 5 Absatz 2 GOÄ durch den Ansatz eines höheren Steigerungssatzes berücksichtigt werden.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne!

Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

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