Zuschläge zu den GOÄ-Ziffern 50 bis 62 richtig abrechnen

Im GOÄ-Abschnitt B finden sich die Zuschläge zu den Leistungen nach den GOÄ-Ziffern 45 bis 62. Zuschläge können unter anderem abgerechnet werden, wenn Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und/oder zur Unzeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr erbracht worden sind. 

Welche Regelsätze gelten für die GOÄ-Zuschläge?

Definition

Zuschlag E für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung (unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern)

Regelsätze

Punktzahl

160

 

Einfachsatz:

1,0

9,33 €

Schwellenwert:

-

-

Höchstsatz:

-

-

Ausschlüsse

GOÄ 45, GOÄ 46, GOÄ A, GOÄ B, GOÄ C, GOÄ D, GOÄ F, GOÄ G, GOÄ H, GOÄ K1

Medas GOÄ-Tipp

Neben GOÄ-Ziffern 45 und 46 nur wenn die Visite durch den Belegarzt (von Zuhause oder aus der Sprechstunde heraus) ausgeführt wird; nicht für Krankenhausärzte.

Definition

Zuschlag F für für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen

Regelsätze

Punktzahl

260

 

Einfachsatz:

1,0

15,15 €

Schwellenwert:

-

-

Höchstsatz:

-

-

Ausschlüsse

GOÄ 45, GOÄ 46, GOÄ 48, GOÄ 52, GOÄ A, GOÄ B, GOÄ C, GOÄ D, GOÄ F, GOÄ G, GOÄ K1

Medas GOÄ-Tipp

Zuschläge G und F sind nicht nebeneinander berechenbar.

Definition

Zuschlag E für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen

Regelsätze

Punktzahl

450

 

Einfachsatz:

1,0

26,23 €

Schwellenwert:

-

-

Höchstsatz:

-

-

Ausschlüsse

GOÄ 45, GOÄ 46, GOÄ 48, GOÄ 52, GOÄ A, GOÄ B, GOÄ C, GOÄ D, GOÄ E, GOÄ F, GOÄ K1

Medas GOÄ-Tipp

Zuschläge G und F sind nicht nebeneinander berechenbar.

Definition

Zuschlag H für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen

Regelsätze

Punktzahl

340

 

Einfachsatz:

1,0

19,82 €

Schwellenwert:

-

-

Höchstsatz:

-

-

Ausschlüsse

GOÄ 45, GOÄ 46, GOÄ 48, GOÄ 52, GOÄ A, GOÄ B, GOÄ C, GOÄ D, GOÄ E, GOÄ K1

Medas GOÄ-Tipp

Bei erbrachter Leistung zwischen 20 und 8 Uhr kann der Zuschlag F oder G zusätzlich berechnet werden.

Definition

Zuschlag E zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, je Tag

Regelsätze

Punktzahl

160

 

Einfachsatz:

1,0

4,66 €

Schwellenwert:

-

-

Höchstsatz:

-

-

Ausschlüsse

GOÄ A, GOÄ B, GOÄ C, GOÄ D, GOÄ E, GOÄ K1

Medas GOÄ-Tipp

Zuschlag zur Visite je Tag nach GOÄ-Ziffer 45

Definition

Zuschlag K2 zu den Leistungen nach GOÄ Ziffer 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

Regelsätze

Punktzahl

120

 

Einfachsatz:

1,0

6,99 €

Schwellenwert:

-

-

Höchstsatz:

-

-

Ausschlüsse

GOÄ 790, GOÄ 791, GOÄ 792, GOÄ 793, GOÄ A, GOÄ B, GOÄ C, GOÄ D, GOÄ K1

Medas GOÄ-Tipp

Der Zuschlag ist nicht neben den GOÄ-Ziffern 60,61 und 62 berechnungsfähig.

Wie oft können GOÄ-Zuschläge abgerechnet werden?

Im Zusammenhang mit Leistungen nach den GOÄ-Ziffern 45 bis 55 und 60 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Jedoch sind zu den GOÄ-Ziffern 56, 61 und 62 die Zuschläge F - H je Anzahl der abgerechneten Positionen berechenbar.

Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach GOÄ-Ziffer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Diese Zuschläge sind nur berechenbar, wenn die Erbringung zur Unzeit medizinisch notwendig war. 

Medas GOÄ-Tipp ...

Neben der GOÄ-Ziffer 51 sind die Zuschläge E - H nur mit dem halben Gebührensatz berechenbar. Allerdings kann gem. Deutschem Ärzteblatt vom 28.07.2006 der Zuschlag D statt dessen berechnet werden, wenn eine Untersuchungsleistung berechnet wurde.

Wann sind Unzeitzuschläge nach GOÄ berechenbar?

Maßgeblich für die Abrechnung der Unzeitzuschläge ist, dass die Erbringung zur Unzeit unbedingt erforderlich ist. Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, die Leistungen während der Unzeit zu erbringen, können die entsprechenden Zuschläge auch nicht berechnet werden.

Die GOÄ-Zuschläge nach F - H sind auch dann berechenbar, wenn der Besuch ohne gesonderte Anforderung durch den Patienten zu den betreffenden Zeiten erforderlich war, z. B. bei regelmäßigen Opiatgaben am späten Abend, an Wochenenden, im Rahmen von Schmerzbehandlungen; bei wiederholtem Hausbesuch zur Verlaufskontrolle statt stationärer Einweisung.

Erfolgt die Durchführung eines z. B. am Freitagnachmittag angeforderten Hausbesuches aus privaten Motiven erst am Samstagvormittag, dann ist kein Zuschlag berechenbar.

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Beispiel zur Abrechnung der GOÄ-Zuschläge

Ein praktischer Fall zur Abrechnung der GOÄ-Zuschläge ergibt sich bei einem Hausbesuch, der am späten Freitagabend angefordert wurde. Der Hausbesuch betraf zwei Kleinkinder, Moritz, 11 Monate alt, und Max, fast 4 Jahre alt. Beide Kinder litten an hohem Fieber und Husten, wobei bei Max zusätzlich bekannte asthmatische Beschwerden vorlagen. Der Besuch wurde um 23:45 Uhr am Freitag angefordert und sofort, noch am selben Abend, tagübergreifend durchgeführt. 

Hausbesuch, Wegegeld, Untersuchung, Infusion und Zuschläge

Max, fast 4 Jare altFaktor
GOÄ 50 Hausbesuch2,342,90
Zuschlag G1,026,23
Zuschlag H1,019,82
Zuschlag K21,06,99
GOÄ 72,321,45
272 Infus. von mehr als 30 Min.2,324,13
Medikament gem. §10 GOÄ--3,56
Wegegeld = je 50%
z.b. Zone 1 - Nacht 7,16€
--3,58

Auch wenn der Hausbesuch umgehend ausgeführt wurde, ist Zuschlag E hier nicht berechenbar.

Ggf. sind bei Max noch die GOÄ 4 (Unterweisung der Mutter) oder GOÄ 849 (bei psychosomatischem Zusammenhang/Diagnose) berechenbar. Würde ggf. noch ein Konsil mit einem Lungenfacharzt etc. erfolgen, kann GOÄ 60 unter Angabe der Uhrzeit und Benennung des Arztes berechnet werden. Dazu wären dann zur Unzeit auch die entsprechenden Zuschläge berechenbar, wenn dieses Konsil während der Nacht bzw. am Wochenende medizinisch erforderlich ist.

Ist noch ein Verweilen medizinisch notwendig, kann die GOÄ-Ziffer 56 ab der 31. Minute 2-mal berechnet werden plus jeweils die Zuschläge G und H 2-mal. Korrekt wäre aber auch, die GOÄ-Ziffer 271 mit Faktor 0 abzurechnen und dafür die GOÄ-Ziffer 56 (bei einer Dauer von mind. 31 Minuten) 2-mal abzurechnen, damit dann auch die Zuschläge G bzw. H auch noch (jeweils 2-mal) zum Tragen kommen können.

Hausbesuch, Wegegeld und Zuschläge

Moritz, 11 Monate altFaktor
GOÄ Hausbesuch2,333,52
Zuschlag K21,06,99
GOÄ 72,321,45
Zuschlag C1,018,65
Zuschlag D1,012,86
Wegegeld, 50%--3,58

Auch wenn der Hausbesuch umgehend ausgeführt wurde, ist Zuschlag E hier nicht berechenbar.

GOÄ 34 ist im Rahmen eines Hausbesuches nur dann berechenbar, wenn eine zumindest nachhaltig lebensverändernde Erkrankung bzw. deren Verschlimmerung dort festgestellt wird und das Gespräch mindestens 20 Minuten gedauert hat.

Eine Steigerung des 2,3-fachen Satzes bei GOÄ 50 - Hausbesuch ist dann möglich, wenn sich die Schwierigkeiten und der Zeitaufwand aus der Person des Patienten bzw. seiner Erkrankung ergeben. Die Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung sind dezidiert darzulegen, z.B.: erhöhter Zeitaufwand bei aufwendiger Beratung (ggf. mit Angabe der Dauer und des Grundes), schlechte Wegverhältnisse (Glatteis).

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Sylvia Hanauer

+49 89 14310-215
sylvia.hanauer@medas.de

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