07.10.2025
Hinweis zur neuen Empfängerprüfung (VoP)
Ab dem 01. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine neue EU-Regelung: Bei SEPA-Überweisungen wird vor der Ausführung geprüft, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt (Verification of Payee, VoP / Empfängerüberprüfung).
Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr und dem Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrugsfällen.
Damit Ihre Zahlung reibungslos bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte Folgendes:
Wir empfehlen Ihnen, diese Angaben zu prüfen und zu übernehmen, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, wie der in Ihrem Fall korrekte Name lautet, fragen Sie bitte bei Ihrer Bank oder bei uns nach.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis!
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