Der 129. Deutsche Ärztetag hat am 29. Mai 2025 mit klarer Mehrheit (212 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen ) für eine umfassende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestimmt. Der Ärztetag forderte das Bundesgesundheitsministerium auf, die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten.
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes, bekräftigen die Tragweite des Beschlusses: „Der […] Beschluss des Deutschen Ärztetages ist ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit.“[1]
Vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an Transparenz und medizinische Weiterentwicklung bietet der Entwurf eine mögliche Perspektive für eine moderne Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung.
Der verabschiedete Entwurf wurde an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben, mit dem Ziel, das weitere Vorgehen zur Umsetzung abzustimmen. Im nächsten Schritt ist ein Beschluss im Bundeskabinett erforderlich, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten der neuen GOÄ steht derzeit noch nicht fest.
Zur Einordnung:
Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Eine Rechtsverordnung wird nicht vom Bundestag als Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, also der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung, erlassen. Während ein Gesetzgebungsverfahren meist relativ langwierig ist, können Verordnungen schneller erlassen und geändert werden. Im Falle der GOÄneu ist hierzu laut Artikel 80 Abs. 2 GG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Das bedeutet, dass der Bundesrat den Inhalt der Verordnung gleichberechtigt mitbestimmen kann.
Im Podcast der Ärztezeitung vom 31.05.2025 äußert sich der Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, zu einem möglichen Zeitplan: “[…] das kann ich nicht sagen, weil ich natürlich kein Parlamentarier bin und nicht weiß, was sonst auf der parlamentarischen Agenda steht. Aber ich könnte mir vorstellen, wenn man das wirklich will, kann das ziemlich zügig gehen und ich werfe mal eine Zahl in den Raum. Mitte nächsten Jahres, warum soll das bis dahin nicht durch die Gremien durchgegangen sein.”
Doch auch nach erfolgter Abstimmung bleiben Gegenstimmen laut. So laufen auch nach dem Votum des Deutschen Ärztetages weitere Bemühungen innerhalb einer Petition zum “Stoppen der Novellierung der GOÄneu”.
Ein zentraler Meilenstein war der 129. Deutsche Ärztetag vom 27. bis 30. Mai 2025 in Leipzig. Im Rahmen der Tagesordnung hat Dr. Klaus Reinhardt – Präsident der BÄK und des Deutschen Ärztetages – über die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte referiert. Der Ärztetag entschied dann, ob der GOÄ-Entwurf angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet wird. Die Zustimmung des Ärztetags dahingehend war offen – viele Fachgesellschaften signalisierten Vorbehalte oder Ablehnung.
Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig hat mit überwältigender Mehrheit für die neue GOÄ votiert. Damit beauftragen die Delegierten die Bundesärztekammer (BÄK), den gemeinsam mit dem PKV-Verband erarbeiteten Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Ziel ist eine zügige Einleitung der Novellierung durch die Politik.
Die Änderungen sind nicht vergleichbar mit den Anpassungen in 1996 – es handelt sich um ein völlig neues Regelwerk:
Verfolgen Sie auch eng die Stellungnahmen der Fachverbände und Interessengruppen Ihrer Fachrichtung.
Wann genau die neue GOÄ kommt, ist derzeit unklar. Nun liegt es am Bundesministerium für Gesundheit und an Nina Warken, den Reformprozess weiterzuführen, damit die neue GOÄ unter dieser Regierung in Kraft gesetzt werden kann.
Wir als Medas bleiben für Sie am Ball – damit Sie sich auf Ihre medizinische Arbeit konzentrieren können. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und Sie bei der kommenden Umstellung tatkräftig unterstützen.
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