Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte ePA

Zuletzt geändert am 18.01.2022

Nach durchgeführter Testphase für gesetzlich Versicherte wird laut Mitteilung des PKV-Verbands die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) …

Nach durchgeführter Testphase für gesetzlich Versicherte wird laut Mitteilung des PKV-Verbands die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 1. Januar 2022 auch in der Privaten Krankenversicherung beginnen. Ab dann sollen wesentliche und umfangreiche Funktionen verfügbar sein.

Die Bundesärztekammer hat nun zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte die folgende Abrechnungsempfehlung (GOÄ) veröffentlicht:

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Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung" der Bundesärztekammer am 30.11.2021 befürworteten Abrechnungsempfehlungen beschlossen:

Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte

  1. Erstbefüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten analog Nr. 75 GOÄ
  2. Weitere Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten analog Nr. 70 GOÄ

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Sylvia Hanauer

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