Auf einen Blick: Bescheinigungen, Atteste, Berichte und Arztbriefe nach GOÄ richtig abrechnen

Bei gesetzlich versicherten Patienten können Sie Bescheinigungen nur mit der Krankenversicherung abrechnen, wenn eine Bescheinigung auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. Alle anderen Anfragen werden als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat mit dem Patienten abgerechnet – zuzüglich anfallender Portokosten.

Medas Tipp ...

Patientenbescheinigungen sind Praxisalltag und müssen nicht kostenlos ausgestellt werden. Achten Sie auf die konkrete Anforderung und Form. Sie entscheidet wie Ihre Leistung honoriert wird.

GOÄ-Nr.LegendeZum Beispiel:
70Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1,0fach = 2,33 €
2,3fach = 5,36 €
„kleines Attest” Kurzbescheinigungen, wie Anwesenheitsbescheinigung, Schulunfähigkeitsattest, Prüfungsfähigkeit, Notwendigkeit eines Messgerätes
75Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie
1,0fach = 7,58 €
2,3fach = 17,43 €
„großes Attest” Krankheits-/Befundbericht, Textbescheinigungen, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z.B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt
76Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
1,0fach = 4,08 €
2,3fach = 9,38 €
z. B. bei Adipositas, Nahrungsmittelallergie, Gicht, Diabetes mellitus, Sondenkosternährung
80Schriftliche gutachterliche Äußerung
1,0fach = 17,49 €
2,3fach = 40,22 €
Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten, wie z.B. Umweltmedizin, Wehrtauglichkeit, Sportverein, usw.
85Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – ggf. mit wissenschaftlicher Begründung – je angefangene Stunde Arbeitszeit
1,0fach = 29,14 €
2,3fach = 67,03 €
Gutachten, ärztliche Begutachtung auf Wunsch des Patienten

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