Bei der privatärztlichen Behandlung von Studierenden ist bei der Abrechnung Vorsicht geboten. Denn auch hier gibt es einen speziellen Tarif, der Auswirkungen auf die Rechnungsstellung haben kann. Für Studierende besteht die Möglichkeit, im sogenannten PSKV-Tarif (PSKV = Private studentische Krankenversicherung) versichert zu sein, ein spezieller Tarif, bei dem Leistungen und Beiträge bei allen Krankenkassen gleich sind.
Sollte eine Person mit PSKV-Tarif vorstellig werden, müssen ein paar Dinge unbedingt beachtet werden.
Besonderheiten | PSKV |
Ärztliche Leistungen | 1,7-facher Satz |
Med.-techn. Leistungen | 1,3-facher Satz |
Laborleistungen | 1,1-facher Satz |
Zu beachten | Kein Anspruch auf Wahlleistungen! |
Klären Sie vor Behandlungsbeginn, in welchem Tarif Ihr Patient/Ihre Patientin versichert ist, und lassen Sie sich entsprechende Nachweisdokumente zeigen. So vermeiden Sie mögliche Probleme bei der Abrechnung. Lässt sich der Versicherungsstatus nicht vor Ort klären, empfehlen wir besonders bei Studentinnen und Studenten aus dem Ausland, per Sofortkasse abzurechnen. Eine Liquidation ins Ausland kann erfahrungsgemäß problematisch sein.
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