GOÄ-Ziffer 56 – Verweilgebühr richtig abrechnen

Welche Regelsätze gelten nach GOÄ-Ziffer 56?

Definition

Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich- je angefangene halbe Stunde.

Regelsätze

Punktzahl

180

 

Einfachsatz:

1,0

10,49 €

Schwellenwert:

1,8

18,89 €

Höchstsatz:

2,5

26,23 €

Ausschlüsse

GOÄ 3, GOÄ 55, GOÄ 61, GOÄ 435, GOÄ 448, GOÄ 449

Medas GOÄ-Tipp

Neben der Ziffer 56 können die Zuschläge nach E bis J und K2 entsprechend der Häufigkeit des Ansatzes abgerechnet werden! Die GOÄ-Ziffer 56 darf unter anderem nicht für das Ausbleiben eines bestellten Kranken berechnet werden.

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Beispiel zur Abrechnung der Verweilgebühr

Die Verweilgebühr ist erst ansatzfähig, wenn der Arzt länger als 30 Minuten verweilen muss. Das bedeutet, dass nach 29 ½ Minuten des Verweilens die Ziffer 56 noch nicht, nach 30 ½ Minuten jedoch gleich zweimal abgerechnet werden kann.

Samstag, Infusion, Verweilen
16:25 Uhr – 17:00 UhrVerweilen2 x Nr. 56 + 2 x Nr. H
17:00 Uhr – 17:10 UhrInfusionNr. 271
17:10 Uhr – 17:45 UhrVerweilen2 x Nr. 56 + 2 x Nr. H

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