GOÄ-Ziffer 801 - Eingehende psychiatrische Untersuchung richtig abrechnen

Mit der GOÄ-Ziffer 801 wird eine eingehende psychiatrische Untersuchung abgerechnet. Für die Leistungserbringung ist nicht die vollständige Untersuchung aller psychiatrischen Untersuchungsgebiete erforderlich, da sich die Legende auf eine "eingehende psychiatrische Untersuchung" bezieht. Wir zeigen Ihnen, welcher Leistungsumfang erbracht werden muss, welche Regelsätze gelten und was zusätzlich neben der GOÄ-Ziffer 801 abgerechnet werden darf.

Welche Regelsätze gelten nach GOÄ-Ziffer 801?

Definition

Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson

Regelsätze

Punktzahl

250

 

Einfachsatz:

1,0

14,57 €

Schwellenwert:

2,3

33,52 €

Höchstsatz:

3,5

51,00 €

Ausschlüsse

GOÄ 4, GOÄ 8, GOÄ 715, GOÄ 716, GOÄ 717, GOÄ 718, GOÄ 807, GOÄ 825, GOÄ 826, GOÄ 830, GOÄ 1400

Medas GOÄ-Tipp

Achten Sie auf die Dokumentation, um evtl. Rückfragen der Kostenträger beantworten zu können.

Welchen Umfang muss die Leistung nach GOÄ-Ziffer 801 haben?

Der Leistungsinhalt erfordert keinen umfassenden oder gar vollständigen psychopathologischen Befund. Laut BÄK ist die Berechtigung zum Ansatz der GOÄ-Ziffer 801 nicht an das resultierende Ergebnis der Untersuchung gebunden. Ausschlaggebend ist der Untersuchungsanlass.

Es existieren auch keine zeitlichen Beschränkungen (pro Behandlungsfall oder Quartal) zur Häufigkeit des Ansatzes der GOÄ-Ziffer 801. Die medizinische Notwendigkeit allein ist entscheidend für diese Untersuchung.

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Ist die GOÄ-Ziffer 801 mehrfach abrechenbar?

Bei einer medizinischen Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung kann die GOÄ-Ziffer 801 mehrfach abgerechnet werden. Es ist von Bedeutung, ob eine erneute eingehende psychiatrische Untersuchung erforderlich ist, wobei der spezifische Gesundheitszustand des Patienten eine zentrale Rolle spielt. Allgemeine Bewertungen verhindern dabei eine fundierte und auf den Einzelfall abgestimmte Begründung. Eine nochmalige Untersuchung wird erforderlich, wenn eine neu auftretende medizinische Indikation einen neuen Anlass schafft.

Was kann zusätzlich zur eingehenden psychiatrischen Untersuchung abgerechnet werden?

Definition

Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration

Regelsätze

Punktzahl

150

 

Einfachsatz:

1,0

8,74 €

Schwellenwert:

2,3

20,11 €

Höchstsatz:

3,5

30,60 €

Ausschlüsse

GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 22, GOÄ 30, GOÄ 34, GOÄ 806, GOÄ 886

Definition

Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten, Mindestdauer 20 Minuten

Regelsätze

Punktzahl

250

 

Einfachsatz:

1,0

14,57 €

Schwellenwert:

2,3

33,52 €

Höchstsatz:

3,5

51,00 €

Ausschlüsse

GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 4, GOÄ 22, GOÄ 30, GOÄ 34, GOÄ 725, GOÄ 804, GOÄ 812, GOÄ 817, GOÄ 835, GOÄ 849, GOÄ 885

Definition

Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten

Regelsätze

Punktzahl

750

 

Einfachsatz:

1,0

43,72 €

Schwellenwert:

2,3

100,55 €

Höchstsatz:

3,5

153,00 €

Ausschlüsse

GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 22, GOÄ 30, GOÄ 34, GOÄ 871

Abrechnungsempfehlung zur GOÄ-Ziffer 801

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat am 26. August 2016 eine Abrechnungsempfehlung zur GOÄ-Ziffer 801 verabschiedet.

Bei der eingehenden psychiatrischen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 801 sollen die wesentlichen Kernbereiche der psychopathologischen Symptomatik in hinreichendem Detaillierungsgrad erfasst werden. In der Regel beinhaltet dies eine Befundung der Teilbereiche Bewusstsein und Orientierung, Affekt, Antrieb, Wahrnehmung, inhaltliches und formales Denken, Ich-Störungen sowie kognitiv-mnestische Funktionen.

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