Für die ärztliche Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind und während ihres Aufenthalts in Deutschland erkranken, bestehen je nach Herkunftsland bzw. Aufenthaltszweck des jeweiligen Patienten unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten:
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Europäische Krankenversicherungs- karte | Nationaler Anspruchsnachweis | Vergütung nach GOÄ | |
Vor der Behandlung ... | ... werden eine gültige Versichertenkarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung sowie ein Identitätsnachweis z. B. Reisepass oder Personalausweis benötigt. | ... muss ein nationaler Anspruchsnachweis der gewählten deutschen Krankenkasse vorgelegt werden. Daten erfassen laut Anspruchsnachweis. | ... muss der Patient darüber informiert werden, dass das Arzthonorar auf Basis der GOÄ zunächst privat zu bezahlen ist und Arznei-, Heilund Hilfsmittel nur auf Privatrezept verordnet werden. |
Schwellenwert | Abrechnung über KV (nur wenn Kassenzulassung vorhanden ist!) nach Regelung des Ersatzverfahrens | Prüfung auf Dringlichkeit der Behandlung Eingeschränkten Leistungsumfang beachten Nur Behandlungen durchführen, die unaufschiebbar sind z. B. Dialyse. | Wenn ein gültiger Anspruchsnachweis bis zum Ende des Quartals nachgereicht wird, wird das Honorar zurückerstattet. |
Vergessen Sie nicht, eine Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarte oder von der provisorischen Ersatzbescheinigung zu machen und mit Datum sowie Ihrer Unterschrift und Stempel zu versehen.
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