Zuletzt geändert am 16.06.2016
Bei der Entscheidung ob die GOÄ-Nr. 1785 oder Nr. 1787 neben einem transurethralen Eingriff nach GOÄ-Nr. 1802 oder Nr. 1803 berechnet werden kann, kommt es auf den Einzelfall, auf die Art der Ausführung und auf die exakte Dokumentation an.
Der GOÄ-Ratgeber des Deutschen Ärzteblattes befasst sich in Ausgabe 112 (Heft 7) ausführlich mit diesem Thema. Den kompletten Artikel finden Sie hier.
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